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  • Antrag auf Zugang zu den Unterlagen über Raumbedarfspläne und entsprechende Bedarfsmeldungen der bremischen Verwaltung, insbesondere für die schulische Versorgung im Ostertorviertel – speziell die Bürgermeister-Smidt-Schule – und das Staatsarchiv

abgeschlossen Antrag auf Zugang zu den Unterlagen über Raumbedarfspläne und entsprechende Bedarfsmeldungen der bremischen Verwaltung, insbesondere für die schulische Versorgung im Ostertorviertel – speziell die Bürgermeister-Smidt-Schule – und das Staatsarchiv (ID 136838)

Eingegangen am:31.05.2019
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Antrag auf Zugang zu den Unterlagen über Raumbedarfspläne und entsprechende Bedarfsmeldungen der bremischen Verwaltung, insbesondere für die schulische Versorgung im Ostertorviertel – speziell die Bürgermeister-Smidt-Schule – und das Staatsarchiv

„(…)KEIN HOCHHAUS IM VIERTEL
(…)
28203 Bremen
(…)
info@keinhochhaus.org
www.keinhochhaus.org

An die
Senatorin für Finanzen
Abteilung Q
- Immobilienwirtschaft -
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

Betr.: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Bürgerinitiative Kein Hochhaus im Viertel stelle ich hiermit einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Ich beantrage im eigenen Namen und für die Bürgerinitiative gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) Zugang zu den Unterlagen über Raumbedarfspläne und entsprechende Bedarfsmeldungen der bremischen Verwaltung.

Dieser Zugang wird im Wege der Akteneinsicht begehrt. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BremIFG ist grundsätzlich die von der antragstellenden Person begehrte Art des Informationszugangs zu gewähren.

Zur Begründung des Antrags ist auszuführen, dass sich die Bürgerinitiative mit dem geplanten Bauvorhaben auf dem ehemaligen Bundesbankgrundstück an der Kohlhökerstraße in Bremen intensiv befasst und hierzu alternative Überlegungen sowohl im Hinblick auf eine Neubebauung als auch zur Neu- oder Zwischennutzung des bestehenden Gebäudes anstellt. Hier kommt den Raumbedarfsanforderungen der bremischen Verwaltung Gewicht zu. Insbesondere die schulische Versorgung im Ostertorviertel, speziell der Raumbedarf der - dem genannten Grundstück gegenüberliegenden - Bürgermeister-Smidt-Schule und der Bedarf des benachbarten Staatsarchivs müssen in die Betrachtungen einbezogen werden. Um dieses sachgerecht beurteilen zu können, ist
die Kenntnis der Raumbedarfsanforderungen der bremischen Schulen und Verwaltungsstellen erforderlich.

Die Akteneinsicht ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zu gewähren. Gründe, die einer Einsicht entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.

(…)
[hier wurden auch zur Verbesserung der Lesbarkeit Kontodaten aus dem Fuß des Briefpapiers sowie die Seitenzahl im Kopf der zweiten Seite weggelassen]

Weder stehen besondere öffentliche Belange gemäß § 3 BremIFG entgegen noch ist hier ein Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses nach § 4 BremIFG erforderlich, personenbezogene Daten
im Sinne des § 5 BremIFG sind nicht berührt und es bedarf auch keines Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 BremIFG, weil letztere nicht betroffen sind.

Sollte nicht die senatorische Behörde für Finanzen, sondern die nachgeordnete Anstalt Immobilien Bremen über die erbetenen Unterlagen verfügen, bitte ich diese zu veranlassen, die beantragte Akteneinsicht zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen
(…)