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abgeschlossen Bearbeitungszeit Wohngeld (ID 137051)

Eingegangen am:25.09.2019
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Bearbeitungszeit Wohngeld

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen & Herren
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Wohngeldantrags - vom Eingang aller erforderlichen Dokumente bis zum überweisen des Wohngeldes durch die Behörde?

2. Was sind die genauen Grunde für die erheblichen Verzögerungen (von bis zu einem halben Jahr) bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG vom 30. Juli 2019

Sehr geehrte Frau,

mit Ihrer E-Mail vom 30. Juli 2019 baten Sie unter Berufung u. a. auf das Informationsfreiheitsgesetz um Auskunft. Zu Ihren Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

Frage 1: Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Wohngeldantrags vom Eingang aller erforderlichen Dokumente bis zum Überweisen des Wohngeldes durch die Behörde?

Vom Eingang des Wohngeldantrages bis zur Prüfung auf Vollständigkeit des Antrages vergehen in der Regel aktuell bis zu acht Monate. Ab Oktober wird sich die Dauer vom Zeitpunkt des Antragseingangs bis zur Prüfung auf Vollständigkeit von acht Monate auf sechs bis sieben Monate verringern. Bis zum Ende des Jahres ist von einer weiteren Reduzierung der Wartezeit auszugehen.
Ist der Antrag vollständig, wird er zeitgleich mit der Vollständigkeitsprüfung beschieden und geht in den nächsten Zahlungslauf. Dieser wird einmal monatlich ca. zwei Wochen vor Monatsende zentral für alle Bewilligungen angestoßen. Ab Bescheidung bis zur tatsächlichen Auszahlung des Wohngeldes können zwei bis maximal sechs weitere Wochen vergehen.
Wird festgestellt, dass für die Bearbeitung erforderliche Unterlagen fehlen, werden diese angefordert. Die weitere Bearbeitungszeit danach ist unter anderem davon abhängig, wann die Kundin/der Kunde oder andere zu beteiligende Ämter die Unterlagen einreichen. Die abschließende Bearbeitung eines Antrages nach erfolgter Mitwirkung beträgt dann bis zu fünf Monate. Ab Bescheidung bis zur Überweisung gilt das oben Ausgeführte. Um die Wartezeit infolge von unvollständig eingereichten Wohngeldanträgen zu reduzieren, hat die Wohngeldstelle eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen erstellt und diese allen Antragsformularen beigefügt. Neben den Checklisten und der Internetseite, bietet die Wohngeldstelle persönliche Beratungen zu den Öffnungszeiten an, um auf die Einreichung von möglichst vollständigen Antragsunterlagen hinzuwirken und damit eine Vollständigkeitsprüfung mit zeitgleicher Bescheidung herbeizuführen.

Frage 2: Was sind die genauen Gründe für die erheblichen Verzögerungen (von bis zu einem halben Jahr) bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge?

Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, die zu der erheblichen Verzögerung bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge geführt haben. Durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2016 hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Probleme bei der Umstellung von einer alten Wohngeldsoftware auf eine neue Software führten ebenfalls zu einer verzögerten Abarbeitung der Wohngeldanträge. Zudem stand die Wohngeldstelle über einen längeren Zeitraum vor der Herausforderung, eine hohe Personalfluktuation zu bewältigen. Erfahrene Mitarbeiter*innen sind ausgeschieden, neue Mitarbeiter*innen müssen zunächst bis zu neun Monate intensiv eingearbeitet werden. Die Einarbeitung bindet zusätzlich Kapazitäten der erfahrenden Mitarbeiter*innen.

Dennoch ist die Entwicklung der Antragsrückstände seit über einem halben Jahr positiv. Von März 2019 bis August 2019 wurde der Rückstand von Anträgen, die älter als drei Monate sind, um mehr als 1000 Akten reduziert. Dies ist das Ergebnis eines umfangreichen Geschäftsoptimierungsprozesses und einer Personalverstärkung. Es ist davon auszugehen, dass sich der Rückstand bis zum Ende des Jahres weiter stark reduzieren wird.

Gebührenentscheidung:
Diese Entscheidung ergeht gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i. V. m. § 2 S. 2 InfFrGebVO gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag