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  • Einsichtnahme in anwaltliches Gutachten über die Rechtmäßigkeit des städtischen Eigentums der Liegenschaft Hartmannstift

abgeschlossen Einsichtnahme in anwaltliches Gutachten über die Rechtmäßigkeit des städtischen Eigentums der Liegenschaft Hartmannstift (ID 140594)

Eingegangen am:12.11.2019
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Einsichtnahme in anwaltliches Gutachten über die Rechtmäßigkeit des städtischen Eigentums der Liegenschaft Hartmannstift

Sehr geehrte Damen und Herren.

(…)

Gemäß vorliegendem Schreiben von Staatsrat Strehl vom 17. Juni 2019 (Akz. Q13-2) an Ortsamtsleiter Dornstedt und Weitere ist ein anwaltliches Gutachten über die Rechtmäßigkeit des Besitzes erteilt worden und liegt der Finanzbehörde vor, indem es sich bei der Liegenschaft Hartmannstift rechtmäßig als städtisches Eigentum bescheinigt wird. Ich erbitte Einsichtnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz in das vorgenannte anwaltliche Gutachten um deren Quellen auf Vollständigkeit prüfen zu können.
*****
Gemäß diesem Gutachten dessen Ersteller und Inhalt als geheim behandelt wird, wird [angeblich] gutachterlich bescheinigt dass es sich um rechtmäßig erworbenes Eigentum der Stadt Bremen handelt, denn es entstamme Schenkungsvorgängen des Schenkers Wilhelm Hartmann in London an die Stadt Vegesack aus dem Jahre 1887, die am 1.11.1938 eingemeindet wurde.

Nach dem mir vorliegenden Kaufvertrag vom 23. September 1887 zwischen dem Maurermeister und Stadtrat Carl Hartmann und der Stadt Vegesack sind lediglich 4.800 m² (Langestrasse 48a) in den Besitz der Stadt Vegesack mit diesem Vertrag übergeben worden!

Gemäß Sitzungsprotokoll vom 22. Juli 1889 der "Krankenhaus Commission" [Verwaltungsrat des Stiftungs-FONDS "Asyl für arme und kranke Vegesacker und Umgebung"], wurde am vorgenannten Datum der Ankauf des angrenzenden Borcherding´schen Grundstücks für 5.000 Mark beschlossen. Das Protokoll nennt alle Mitglieder des Verwaltungsrates und ist unterschrieben vom Vorsitzenden der Stiftung, Carl Hartmann und dem Schriftführer Dr. Lendroth. Das Geld für den Zukauf entstammt einer bedingten Stiftung der Ww. Schröder, Weserstrasse, über 10.000 RM, mit der Bedingung dieses Geld nur für die Erweiterung des Krankenhauses freizugeben, ansonsten dürften nur die Zinserträge für den Betrieb des Krankenhauses verwendet werden!

Erst mit diesem Zukauf des Verwaltungsrates des Stiftungs-Fonds M 1.500 ["M 1500", genannt in der Anerkennung des Stadtrates an Wilh. Hartmann in London v. 22. April 1887] kann das Grundstück die Größe von 8.320 m² erreicht haben.

Die Gründung dieses eben genannten Stiftungs-Fonds verlangte Wilhelm Hartmann in London in seinem Schreiben an seine Cousins Johann Hilmer und Carl Hartmann vom 21.12.1885 [liegt vor] als unabdingbare Bedingung für die danach folgende Schenkung aus dem Jahre 1887. Diese Bedingungen bestätigte der Stadtrat Vegesack an Wilhelm Hartmann in London am 22. April 1887 [liegt vor] unterschrieben von Stadtrat Lamcken.

Da jeglicher historischer Vorbezug fehlt, ist davon auszugehen dass die Akten vor 1960, vermutlich bereits vor 1939 entfernt und vernichtet wurden, als das Hartmannstift an die "NS-Volkswohlfahrt Weser-Ems" in Oldenburg übertragen wurde. Siehe hierzu auch "Raub von Amts wegen, zur Rolle von Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit bei der Enteignung und Entschädigung der Juden in Bremen", hier Seite 15 und Staatsarchiv Bremen 4,42/3-87 - Oberfinanzpräsident Weser-Ems (gez. (…)) an Major (…) (OMGUS, Fiscal Branch) vom 3.5.1945.

Für die Beurteilung des rechtmäßigen Besitzes der Stadt Bremen fehlen primäre Quellen 1. Ordnung auf Grund der Vernichtung durch das NS-Regime, so dass zur geschichtsmäßigen Aufarbeitung und Beurteilung des rechtmäßigen Besitzes nur sekundäre Quellen (vergessen bei der Vernichtung] in Betracht kommen können. Die Liegenschaft Hartmannstift wurde [vermutlich] 1933/34 vom NS-System enteignet und der NS-Volkswohlfahrt Weser-Ems in Oldenburg übertragen, denn nach den vorliegenden amtlichen NS-Nachrichten vom 19. Dezember 1939 wurde es - von dort - der "Direktion der städtischen Krankenanstalten Bremen" überstellt. Die enteigneten Vermögenswerte als Barvermögen des Stiftungs-FONDS blieben verschollen!

Beide Grundstücke müssen heute Bestandteil des "Hartmannsstiftes" sein, welche heute die Adresse Gerhard Rohlfs-Strasse 48a haben. Nach den Aufzeichnungen des Katasteramtes im Amtsgericht Blumenthal ist die heutige Liegenschaft Hartmannstift erst wieder ab 1960 katastermäßig in einer Größe von 8.320 m² für die Stadt Bremen erfasst. Alle Urkunden über den Besitz der Vorbesitzer Carl Hartmann und Familie Borcherding fehlen in den Kataster Dokumenten!

Ich glaube wir sollten dringend und sehr kurzfristig mit einem Verantwortlichen beim Senator für Finanzen und/oder Bremen Immobilien reden. Unter dem Stichwort "öffentliche Verwaltung" ist es unfassbar dass ein von öffentlicher Seite in Auftrag gegebenes Gutachten als Verschlusssache geheim gehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen,



Bemerkung:

Der antragstellenden Person wurde im Hause von Immobilien Bremen Einsicht in die gewünschte Information gewährt.