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  • Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern

abgeschlossen Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern (ID 141999)

Eingegangen am:07.01.2020
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet?
Falls zutreffend:
1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden?
2.sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a) a.)die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie b.)in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist.
3.in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet?



Bemerkung:

Zu Ihrem Auskunftsbegehren teilen wir mit, dass wir im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 21. Dezember 2019 insgesamt 31 Meldungen nach Artikel 33 Datenschutzgrundverordnung von Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens erhalten haben.
Die von Ihnen zu diesen Meldungen erbetenen Informationen haben wir als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt. Die Tabelle enthält Angaben zu den Inhalten, der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen, soweit uns bekannt, und ob das meldepflichtige Ereignis durch unzureichende beziehungsweise rechtswidrige technische und organisatorische Maßnahmen zustande gekommen ist.
Bußgeldverfahren sind gegen die Unternehmen/Einrichtungen, von den wir eine Meldung nach Artikel 33 Datenschutzgrundverordnung erhalten haben, nicht eingeleitet worden.