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abgeschlossen Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bremen (ID 143956)

Eingegangen am:19.02.2020
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Kontrollbericht Datenschutzkontrolle Polizei Bremen

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Die Kontrollberichte der Jahre 2019, 2018 und 2017 der Polizei in Bremen.

2. Bitte beschreiben Sie, ob eine ausreichende Zugriffskontrolle auf die Datenbanken der Polizei besteht, um die Bevölkerung vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten durch Beamte zu Schützen.



Bemerkung:

Der Antrag zu Nummer 1 wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
Im angeforderten Zeitraum gibt es keine Kontrollberichte über die Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Es gibt im angeforderten Zeitraum einen Kontrollbericht über die Polizei Bremen, der nicht veröffentlicht werden darf. Der Kontrollbericht vom 24.10.2018 von der Kontrolle am 13.09.2018 gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Antiterrordateigesetz und § 11 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Rechtsextremismus-Datei-Gesetz ist gemäß Verschlusssachenanweisung des Landes Bremen mit "VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Dieser Antrag wird gemäß § 3 Nummer 4 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) abgelehnt.

Der Antrag zu Nummer 2 wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
Es handelt sich hier nicht um einen Antrag gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 BremIFG, da gemäß § 2 Nummer 1 BremIFG keine amtliche Information, also keine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, vorhanden ist. Vielmehr wird mit "Beschreiben" eine noch zu erstellende amtliche Information beantragt. Dies ist von § 1 Absatz 1 BremIFG nicht umfasst. Dieser Antrag wird damit abgelehnt.