Sie sind hier:
  • Einnahmen der in Bremerhaven durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten, die jährl./monatl. für die Einzahlung der Münzen auf ein Bankkonto anfallen, für das Jahr 2017

abgeschlossen Einnahmen der in Bremerhaven durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten, die jährl./monatl. für die Einzahlung der Münzen auf ein Bankkonto anfallen, für das Jahr 2017 (ID 144701)

Eingegangen am:24.02.2020
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Einnahmen der in Bremerhaven durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten, die jährl./monatl. für die Einzahlung der Münzen auf ein Bankkonto anfallen, für das Jahr 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

- Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten, die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen, für das Jahr 2017.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Bremischen Datenschutzgesetz (BremDSG), Bremischem Umweltinformationsgesetz (BremUIG) soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, und nach Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG).
Sollte die Aktenauskunft lhres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 VIG sowie § 7 Abs. 6 BremIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätesten nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

(Name der antragstellenden Person)



Bemerkung:

Sehr geehrte/r (Name der antragstellenden Person)

Ihre o. g. Anfrage vom 08.01.2020 wurde uns zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung übersandt.
Hinsichtlich der „Einnahmen durch die nicht-digitalen Parkautomaten“ gehen wir davon aus, dass Sie Angaben zu den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen wünschen. Hierzu kann mitgeteilt werden, dass im Jahr 2017 Einnahmen in Höhe von 1.278.542 € erzielt wurden.
Wir weisen darauf hin, dass die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bezüglich der „anfallenden Kosten, die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus dem Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen“, für uns einen mehr als geringfügigen Verwaltungsaufwand darstellt, so dass die Auskunft nicht kostenfrei erfolgen kann. Wir würden Ihnen im Sinne der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz einen Aufwand in Höhe von rd. 30 € als Gebühr in Rechnung stellen.
Dieser mehr als geringfügige Verwaltungsaufwand resultiert insbesondere aus der erforderlichen Beteiligung Dritter. Gemäß § 8 Abs. 1 BremIFG ist in diesem Fall einem Dritten (STÄPARK und Kreditinstitut) die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben, ob dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt werden. Sollte ein schutzwürdiges Interesse vorliegen, würde dies, zu einem Ausschluss des Informationszuganges führen. Aufgrund der Beteiligung Dritter findet die Frist nach § 7 Abs. 6 Satz 2 BremIFG im Übrigen keine Anwendung.
Wir bitten Sie um Mitteilung, ob Sie weiterhin eine gebührenpflichtige Auskunft über die anfallenden Kosten für die Einzahlung der Münzen aus dem Parkautomaten auf ein Bankkonto wünschen.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Name der unterzeichnenden Person)