Sie sind hier:
  • WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung

abgeschlossen WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (ID 145626)

Eingegangen am:10.03.2020
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:WLAN der Hochschule für Öffentliche Verwaltung

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein, warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte(…),

die Freie Hansestadt Bremen, seine Ressorts und Dienststellen betreiben ein landesweites Informationssicherheitsmanagementsystem. Technische Systeme werden von Dienstleistern auf Basis von IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik betrieben.

Bezüglich Ihrer Anfrage zur konkreten Ausgestaltung von technischen Maßnahmen oder Einstellungen im WLAN, hier das Eduroam, sieht das zentrale Informationssicherheitsmanagement die Herausgabe der damit verbundenen Dokumente als vertrauliche Information an, welche aus Gründen der Gefährdung des IT Systeme nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beauskunftet werden muss.

Einschlägig für die Ablehnung der Auskunft ist:

§ 3, Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn und solange das Bekanntwerden der Information die äußere oder die öffentliche Sicherheit gefährden kann.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansehen, haben Sie gem. § 13 Abs. 1 BremIFG das Recht, die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit anzurufen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag