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  • Verwendung US-amerikanischer Dienste durch bremische Behörden

abgeschlossen Verwendung US-amerikanischer Dienste durch bremische Behörden (ID 147330)

Eingegangen am:22.04.2020
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Verwendung US-amerikanischer Dienste durch bremische Behörden

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Dokumente und Anordnungen, welche es deutschen (bremer) Behörden aus Gründen der IT-Sicherheit untersagt bzw. verbietet, ihre Daten bei Webpage- bzw. E-Mail-Anbietern mit Sitz in den USA zu hosten. (z.B. Gmail von Google oder Hotmail von Microsoft) Hintergrund ist der U.S. Patriot Act.



Bemerkung:

Hierzu müssen wir leider mitteilen, dass wir über die erbetenen Dokumente und Anordnungen nicht verfügen. Uns ist darüber hinaus nicht bekannt, bei welcher anderen bremischen Behörde diese gegebenenfalls vorliegen.