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abgeschlossen Risikoberichterstattung über coronabedingte Risiken bei bremischen Mehrheitsbeteiligungen (ID 147941)

Eingegangen am:05.05.2020
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Risikoberichterstattung über coronabedingte Risiken bei bremischen Mehrheitsbeteiligungen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das Papier des Finanzressorts, welches die verschiedenen Risikoberichterstattungen der Bremischen Gesellschaften behandelt und über das heute im Senat beraten wird.

buten un binnen führt hierzu unter https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/liveticker-corona-bremen-182.html aus:

"+++ Bremische Gesellschaften geraten in Finanznöte +++

Wie sich die Situation der Bremischen Gesellschaften in konkreten Zahlen bemisst, geht aus einem Papier des Finanzressorts hervor, über das der Senat am heutigen Dienstag berät und das buten un binnen vorliegt. "Unternehmen, die mehrheitlich dem Land oder der Stadtgemeinde Bremen gehören, haben bereits zum Teil erhebliche wirtschaftliche Risiken erkannt und eine Risikoberichterstattung vorgelegt", heißt es in dem Papier. Betroffene Unternehmen will Bremen finanziell stützen."

Sollte das Dokument momentan nicht herausgegeben werden können, aufgrund der heute noch andauernden möglicherweise vertraulichen Beratungen, bitte ich um Mitteilung, wann es herausgegeben werden kann und um eine Verschiebung der Bescheidung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Ich bitte um Absehen von Gebühren gemäß § 2 Satz 2 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz aufgrund der Relevanz der Informationen für die Bremer BürgerInnen.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte/r [...],

anliegend übersende ich Ihnen wie erbeten die bereits im Transparenzportal veröffentlichte Senatsvorlage zur Risikoberichterstattung:
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.70929.de

Mit freundlichen Grüßen