Sehr geehrte/r […],
ich möchte Sie hiermit noch einmal an meine Mail vom 07.07.20 erinnern und nochmals um Beantwortung meiner Erstanfrage nach Bremer IFG bitte.
Ich stelle hiermit - davon getrennt - nach Bremer IFG eine 2. Nachfrage, um deren Beantwortung ich ebenfalls bitte und die ich wie folgt formulieren möchte:
- hat die Geschäftsführung von "Eros69 Bremen" oder die der "Joy Company GmbH" oder Dritte einen Antrag nach dem (Corona-) Soforthilfe- Programm gestellt? Wenn ja, wurde dieser bewilligt? Wenn ja, wieviel Geld wurde wofür bewilligt?
- hat die Geschäftsführung von "Eros69 Bremen" oder die der "Joy Company GmbH" oder Dritte einen Antrag auf gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten in der Duckwitzstrasse 69 für nicht sexualisierte Massagen gestellt. Wenn ja, wurde dieser bewilligt? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde dieser Antrag abgewiesen?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen!
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