Ich beantrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremlFG
Informationen über die Adressaten der Bußgelder Ihres Hauses, inklusive des Grundes und der Höhe.
Hierzuteilen wir mit, dass wir als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für die datenverarbeitenden Stellen im Land Bremen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bislang ein Bußgeld wegen unzulässiger Datenübermittlung nach Artikel 83 Absatz 5 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 sowie Artikel 9 DSGVO gegen ein Unternehmen der Krankenpflege verhängt haben. Die Höhe der Geldbuße betrug 1.458 Euro. Weitere Bußgelder sind von uns nach der DSGVO bislang nicht verhängt worden.