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abgeschlossen Anzahl der Absolvierenden im Studienfach Psychologie, aufgeschlüsselt nach Bachelor- und Masterabschluss (ID 155987)

Eingegangen am:08.10.2020
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anzahl der Absolvierenden im Studienfach Psychologie, aufgeschlüsselt nach Bachelor- und Masterabschluss

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Anzahl der Absolvierenden des Studienfachs Psychologie (nur Hauptfach), die im Jahr 2019 an einer staatlichen Universität in Bremen den Abschluss „Bachelor of Science“ erlangt haben. Bitte unterscheiden Sie zwischen Abschluss im Sommer- und Wintersemester.

- die Anzahl der Plätze im Studienfach Bachelor Psychologie (nur Hauptfach), die es an staatlichen Universitäten in Bremen im Jahr 2019 gab. Bitte unterscheiden Sie Sommer- und Wintersemester.

- die Anzahl der Absolvierenden des Studienfachs Psychologie (nur Hauptfach), die im Jahr 2019 an einer staatlichen Universität in Bremen ihren Master of Science Abschluss erlangt haben. Bitte unterscheiden Sie zwischen Abschluss im Sommer- und Wintersemester.

- die Anzahl der Plätze im Studienfach Master of Science Psychologie (nur Hauptfach), die es an staatlichen Universitäten in Bremen im Jahr 2019 gab. Bitte unterscheiden Sie Sommer- und Wintersemester.

- Gibt es derzeit ein Bestreben Ihres Ministeriums, die Anzahl der Masterplätze im Studienfach Psychologie (nur Hauptfach) zu erhöhen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Guten Tag [...],

die von Ihnen gewünschten Angaben finden sich hier: https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/universitaet/Rektorat/Uni_in_Zahlen/Uni_in_Zahlen_2019.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
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