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abgeschlossen Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus 3 (ID 158150)

Eingegangen am:18.11.2020
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadthaus 3

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name der antragstellenden Person]



Bemerkung:

Sehr geehrte/ [Name der antragstellenden Person],

gerne beantworte ich Ihre Anfrage und übersende Ihnen in der Anlage den angefragten Energieausweis.

Wie Sie dem Energieausweis entnehmen können ist dieser am 18.03.2019 abgelaufen. Die ENEV wurde im Sommer 2020 neu ratifiziert, derzeit wird eine Druckapplikation für die neue Version erstellt. Programme zur Erstellung der Energieausweise nach der neu ratifizierten Norm sollen im Frühjahr 2021 bereitstehen.

Das Stadthaus 3 befindet sich innerhalb der Gesamteinrichtung Verwaltungszentrum, Hinrich-Schmalfeldt-Str., 27576 Bremerhaven.

Der Gebäudekomplex des Verwaltungszentrums verfügt nicht über dezentrale Messeinrichtungen aus diesem Grund wird der Verbrauch für den Gebäudekomplex gem. Nr. 2.2.1 der Bekanntmachung der Regelung für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte in Nichtwohngebäuden vom 07. April 2015 zentral erfasst.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Name der unterzeichnenden Person]