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  • Zahlungen der Hochschule an Zoom Video Communications Inc in 2020

abgeschlossen Zahlungen der Hochschule an Zoom Video Communications Inc in 2020 (ID 159111)

Eingegangen am:27.11.2020
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Zahlungen der Hochschule an Zoom Video Communications Inc in 2020

Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der bearbeitenden Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des Antragstellers oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.
Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. [...]

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...

die von der Hochschule an Zoom Video Communications Inc. gezahlte Vergütung lässt Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Zoom Video Communications Inc. zu. Diese Preisgestaltung ist regelmäßig als Geschäftsgeheimnis von Zoom Video Communications Inc. anzusehen, da sie die Stellung von Zoom Video Communications Inc. am Markt beeinflussen kann und zudem Anbieter von Leistungen bei differierenden Auftraggebern teilweise unterschiedliche Kalkulationen unterbreiten. Auch der Umstand, dass ggf. vergleichbare Zahlen bereits durch andere Vertragspartner von Zoom offengelegt worden sind, belegt nicht, dass es sich bei den Zahlen nicht um Geschäftsgeheimnisse von Zoom handeln würde, da Dritte für das Vertragsverhälnis zwischen Zoom Video Communications Inc. und der Hochschule Bremen nicht maßgeblich sind.
Es ist insofern mit Blick auf den geschlossenen Vertrag und gem. § 6 Abs. 1 Brem IFG, wonach der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden darf, soweit der oder die Betroffene eingewilligt hat oder das Informationsinteresse der antragstellenden Person oder der Allgemeinheit die schutzwürdigen Belange des oder der Betroffenen überwiegt, davon auszugehen, dass wir Ihnen die angefragte Information mit Blick auf die Interessen von Zoom Video Communications Inc. nicht übermitteln dürfen.

Mit freundlichen Grüßen