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abgeschlossen Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus 6 (ID 159599)

Eingegangen am:04.12.2020
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus 6

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für

Stadthaus 6
Hinrich-Schmalfeld-Str. 31
27576 Bremerhaven

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf§ 2 Abs. 4 des UlG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfö.gt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.

2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.

3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. l UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name der antragstellenden Person]



Bemerkung:

Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte/r [Name der antragstellenden Person],

gerne beantworte ich Ihre Anfrage und übersende Ihnen anliegend den angefragten Energieausweis.

Wie Sie dem Energieausweis entnehmen können ist dieser am 18.03.2019 abgelaufen. Die ENEV wurde im Sommer 2020 neu ratifiziert, derzeit wird eine Druckapplikation für die neue Version erstellt. Programme zur Erstellung der Energieausweise nach der neu ratifi­zierten Norm sollen im Frühjahr 2021 bereitstehen.

Das Stadthaus 6 befindet sich innerhalb der Gesamteinrichtung Ver­waltungszentrum, Hinrich-Schmalfeldt-Str., 27576 Bremerhaven.

Der Gebäudekomplex des Verwaltungszentrums verfügt nicht über dezentrale Messeinrichtungen aus diesem Grund wird der Verbrauch für den Gebäudekomplex gern. Nr. 2.2.1 der Bekanntmachung der Regelung für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte in Nichtwohngebäuden vom 07. April 2015 zentral erfasst.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Name der unterzeichnenden Person]