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  • Antrag auf Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für Europaschule Schulzentrum Utbremen, Meta-Sattler-Straße 33, 28217 Bremen.

abgeschlossen Antrag auf Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für Europaschule Schulzentrum Utbremen, Meta-Sattler-Straße 33, 28217 Bremen. (ID 159600)

Eingegangen am:30.11.2020
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Antrag auf Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für Europaschule Schulzentrum Utbremen, Meta-Sattler-Straße 33, 28217 Bremen.

Von: [Name und E-Mail-Adresse des Antragstellers]
Gesendet: Freitag, 27. November 2020 13:05
An: 368, Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen
Betreff: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Europaschule Schulzentrum Utbremen Meta-Sattler-Straße 3328217 Bremen [#204540]

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Europaschule Schulzentrum Utbremen Meta-Sattler-Straße 33
28217 Bremen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Antragstellers]

Anfragenr: 204540
Antwort an: [E-Mail-Adresse des Antragstellers]
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
[…]

Postanschrift
[Name und Adresse des Antragstellers]

--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/“



Bemerkung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage und übersende Ihnen in der Anlage den angefragten Energieausweis.
Dieser Energieausweis ist 2019 abgelaufen. Die ENEV wurde im Sommer 2020 neu ratifiziert, derzeit wird eine Druckapplikation für die neue Version erstellt.
Programme zur Erstellung der Energieausweise nach der neu ratifizierten Norm sollen im Frühjahr 2021 bereitstehen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Energiecontrolling
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Immobilien Bremen AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen

Geschäftsführung:
Susanne Kirchmann, Arndt Brücker

Internet: www.immobilien.bremen.de