Sie sind hier:
  • Einnahmen- und Ausgabenaufstellung der Bremer Toto und Lotto GmbH

abgeschlossen Einnahmen- und Ausgabenaufstellung der Bremer Toto und Lotto GmbH (ID 161483)

Eingegangen am:05.01.2021
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Einnahmen- und Ausgabenaufstellung der Bremer Toto und Lotto GmbH

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe; 1. des von der Bremer Toto und Lotto GmbH erzielten Gewinns; 2. der davon an das Land abgegebenen Summe; 3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben; 4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Bremer Toto und Lotto GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie 5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...,

unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 05.01.2021 teile ich Ihnen folgendes mit:

Zu 1. und 2.

Das von der Bremer Toto und Lotto GmbH ausgewiesene Jahresergebnis ist wesentlich durch auferlegte Verpflichtungen zur Leistung der Zweckabgaben, Lotterie- und Sportwettensteuer bestimmt. Die Verteilung des Jahresüberschusses gestaltet sich nach Regelungen des Gesellschaftsvertrages, des Bremischen Glücksspielgesetz (BremGlüG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).

2018
Jahresergebnis 261.938,56 €

davon 3.000,00 € Ausschüttung gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages
davon 1.683,50 € an den Freie Hansestadt Bremen, Senator für Finanzen
258.695,56 € gemäß §§ 13,12 BremGlüG
davon 170.733,90 € Stadtgemeinde Bremen für allgemeine Zwecke
44.581,01 € Stadtgemeinde Bremerhaven für allgemeine Zweck

2019
Jahresergebnis 131.444,27 €
davon 3.000,00 € Ausschüttung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages
davon 1.683,50 € an den Freie Hansestadt Bremen, Senator für Finanzen

136.977,27 € gemäß §§ 13,12 BremGlüG
davon 90.402,25 € Stadtgemeinde Bremen für allgemeine Zwecke
23.605,29 € Stadtgemeinde Bremerhaven für allgemeine Zweck

Der höhere Betrag gegenüber dem Jahresergebnis ist durch die Anpassung der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB bedingt.

Zu 3.

Die Mittel fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Eine gesonderte Verwendung (z.B. für bestimmte Förderprojekte) gibt es nicht. Über die die Verteilung Mittel entscheidet die Bremische Bürgerschaft auf Vorschlag des Bremer Senats.

Zu. 4.

Zweckabgaben nach §§ 11,12 BremGlüG

2018
Landessportbund Bremen e.V. 565.090,02 €
Bremer Fußballverband e.V. 290.743,50 €
W. Kaisen Bürgerhilfe e.V. Bremen 443.955,47 €
Volkshilfe e.V. Bremerhaven 110.988,76 €
Bürgerparkverein 307.755,75 €

Überregionale Empfänger aus der GlücksSpirale
Deutscher Sportbund 110.903,20 €
BAG d. Freien Wohlfahrtspflege 110.903,20 €
Dt. Stiftung Denkmalschutz e.V. 110.903,20 €

2019
Landessportbund Bremen e.V. 550.097,73 €
Bremer Fußballverband e.V. 283.029,93 €
W. Kaisen Bürgerhilfe e.V. Bremen 432.176,87 €
Volkshilfe e.V. Bremerhaven 108.044,46 €
Bürgerparkverein 299.590,86 €

Überregionale Empfänger aus der GlücksSpirale
Deutscher Sportbund 112.305,06 €
BAG d. Freien Wohlfahrtspflege 112.305,06 €
Dt. Stiftung Denkmalschutz e.V. 112.305,06 €

Zu 5.

2018
als Zweckabgaben gemäß §§ 11,12 BremGlüG

120.000,00 € Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Finanzierung von Maßnahmen der Prävention, Beratung und Forschung im Bereich der Spielsucht

289.452,70 € Senator für Inneres zur Finanzierung der Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle des Fachbeirats und der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, der Kosten des Fachbeirates Glücksspielsucht nach § 9 Abs. 7 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 15. Dezember 2011 und den Kosten der Aufsicht

2019
als Zweckabgaben gemäß §§ 11,12 BremGlüG

120.000,00 € Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Finanzierung von Maßnahmen der Prävention, Beratung und Forschung im Bereich der Spielsucht

182.000,00 € Senator für Inneres zur Finanzierung der Kosten derGemeinsamen Geschäftsstelle des Fachbeirats und der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, der Kosten des Fachbeirates Glücksspielsucht nach § 9 Abs. 7 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 15. Dezember 2011 und den Kosten der Aufsicht

Anmerkung: Die Werte für das Jahr 2020 liegen erst nach der Testierung des Prüfberichts des Jahresabschlusses 2020 der Bremer Toto und Lotto GmbH vor.

Mit freundlichen Grüßen