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abgeschlossen Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Ansiedlung einer Bahnwerkstatt mit Abstellanlage in Bremen-Oslebshausen (ID 164848)

Eingegangen am:17.03.2021
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Ansiedlung einer Bahnwerkstatt mit Abstellanlage in Bremen-Oslebshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Dr. Sommer,

gemäß des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) begehre ich die Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Ansiedlung einer Bahnwerkstatt mit Abstellanlage in Bremen-Oslebshausen.

Ich habe anwaltlich prüfen lassen, ob Sachverhalte gemäß § 3 bis 6b BremIFG meinem Informationsbegehren entgegenstehen könnten. Dies wurde verneint.

Ich bitte Sie die Auskünfte jeweils für sich zu beantworten und fordere Sie auf, nicht abzuwarten, bis alle Informationen und Unterlagen zusammengestellt werden können, sondern mir Teilinformationen jeweils unverzüglich zugänglich zu machen.

Ein Teil der hier aufgeführten Auskunftsersuchen wurden in der Vergangenheit mit dem Verweis auf eine laufende europaweite Ausschreibung abschlägig beschieden - Ihr Schreiben vom 20.02.2021. Zwischenzeitlich wurde die Ausschreibung abgeschlossen und die Einspruchsfrist ist am 08.03.2021 abgelaufen. Dem Unternehmen Alstom wurde das Auftragsschreiben zwischenzeitlich von der LNVG übersandt. Insofern sollten sämtliche Begründungen mit dem Verweis auf das Ausschreibungsverfahren nunmehr hinfällig sein.

Weiterhin dürfen wir davon ausgehen, dass der Vertrag zwischen der Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), der Region Hannover und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) als Aufgabenträgerin Bremens zwischenzeitlich angesichts der nun vorliegenden Vergabeentscheidung ebenfalls endverhandelt und abgeschlossen worden ist.

Da die LNVG und der bezuschlagte Bieter Alstom ein transparentes Verfahren anstreben, dürfte die Herausgabe nunmehr unproblematisch sein.

Ich bitte um folgende Informationen:

1. Vereinbarung zwischen der LNVG, der Region Hannover und SKUMS zum LNVG Fahrzeugpool Expresskreuz Bremen/Niedersachsen aus welchem die Beteiligung Bremens am Fahrzeugpool sowie die Rechte und Pflichten Bremens am selbigen hervorgehen.

2. Vorlage des Schreiben zur Reservierung des Grundstücks gegenüber einem Unternehmen des Alstom-Konzerns.

3. Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche Auflagen, Abstimmungen und Verabredungen zwischen der Senatorin für Häfen und Wissenschaft, bremenports, den Bietern der Ausschreibung und der LNVG getroffen wurden?

4. Dokumente, die belegen, seit wann Gespräche zwischen der Senatorin für Häfen und Wissenschaft, bremenports, den Bietern der Ausschreibung und der LNVG zum Zwecke der Ansiedlung einer Bahnwerkstatt im Rahmen der Ausschreibung geführt wurden und welchen Inhalt dies haben?

5. Die Zertifizierung der DB Netz AG, wonach die Zulaufstrecken ausreichend leistungsfähig wären. Ich verweise auf die Vorbemerkungen im Dokument "Mögliche Ansiedlung einer Bahnwerkstatt in Bremen Oslebshausen (Vorlage VL 20/2769)". Alstom sollte einer Offenlegung ja nun zustimmen.

6. Sämtliche Skizzen, Planungen und Machbarkeitsstudien, welche zwischen SKUMS, SWH, bremenports und den Unternehmen des Alstom-Konzerns sowie unterlegenen Bietern zum Areal Reitbrake sowie zu sämtlichen alternativen Grundstücken - insbesondere zur "Oldenburger Kurve" - vorliegen oder besprochen bzw. ausgetauscht worden sind. Aufgrund der Menge an Planunterlagen biete ich gerne an, diese vor Ort einzusehen und die Übermittlung nur von ausgewählten Planunterlagen zu verlangen.

7. Aktuelle Machbarkeitsstudie des Herstellers Alstom, welche Gegenstand der Bezuschlagung ist, für das Areal Reitbrake/An der Finkenau.

Ich bitte darum, dass Sie mich rechtzeitig vorab darüber informieren, ob bezüglich meines Auskunftsbegehrens Kosten entstehen sollten und in welcher Höhe diese voraussichtlich anfallen werden.

Ich darf entsprechend § 7 Abs. 6 BremIFG davon ausgehen, dass die Daten unverzüglich von Ihnen zugänglich gemacht werden und Sie nicht erneut die maximale Frist von einem Monat ausschöpfen wollen.

Für Rückfragen erreichen Sie mich unter Telefon: XXX.

Viele Grüße
XXX



Bemerkung:

Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen vom 17.03.2021, das mein Haus leider erst am 01.04.2021 erreicht hat. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat mich gebeten, die Federführung für die Beantwortung zu übernehmen. Bitte entschuldigen sie die eingetretene Verzögerung.
Zu dem Punkt 1 Ihres Auskunftsersuchens führt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau aus:
Die Verwaltungsvereinbarung für das gemeinsame Handeln der beteiligten Aufgabenträger wird trotz des zwischenzeitlich abgeschlossenen Vergabeverfahrens noch zwischen der LNVG und dem Land Bremen verhandelt. Wie bereits in der Antwort vom 20. Februar 2021 auf Ihre seinerzeitige Anfrage dargelegt, wird daher eine Herausgabe des Entwurfs unter Bezug auf § 4 (1) BremIFG abgelehnt.
Zu den Punkten 2 bis 7 gilt Folgendes:
Sie sprechen in Ihrem Auskunftsersuchen das abgeschlossene Vergabeverfahren der LNVG an und schließen daraus: „Insofern sollten sämtliche Begründungen mit dem Verweis auf das Ausschreibungsverfahren nunmehr hinfällig sein.“ Soweit Sie um Informationen und Unterlagen bitten, die die fortdauernden Ansiedlungsverhandlungen der bremenports GmbH & Co. KG und meines Hauses betreffen, gilt nach wie vor das in meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom 20.01.2021 Ausgeführte:

„Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf gemäß § 6 Absatz 1 BremIFG nur gewährt werden, soweit der oder die Betroffene eingewilligt hat oder das Informationsinteresse der antragstellenden Person oder der Allgemeinheit die schutzwürdigen Belange des oder der Betroffenen überwiegt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind gemäß § 6 Absatz 2 BremIFG alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Als Inhaber von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen kommen sowohl natürliche, als auch juristische Personen und Behörden in Betracht, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Das Sonstige Sondervermögen Hafen der Stadtgemeinde Bremen verfügt wie ein Unternehmen über eine eigene Wirtschafts- und Rechnungsführung. Die Vertragsverhandlungen über die in Rede stehende Vergabe eines Erbbaurechts sind Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung sowohl das Sondervermögen Hafen als auch die Verhandlungspartner ein berechtigtes Interesse haben. Über die im Folgenden gegebenen Auskünfte hinaus ist eine Veröffentlichung der von Ihnen erbetenen Dokumente zum heutigen Zeitpunkt dazu geeignet, die Stellung des Sondervermögens Hafen im Wettbewerb zu schmälern und ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Dies gilt für die Zeit bis zu einer notariellen Beurkundung der Grundstücksverträge oder einer aus anderen Gründen endgültigen Beendigung der geführten Grundstücksverhandlungen.
[…]
Ihr Informationsinteresse als Antragsteller überwiegt insofern nicht.“

Die gewünschten Informationen zu den Ziffern 2 bis 6 können Ihnen insofern nach wie vor nicht zur Verfügung gestellt werden. Unser Verhandlungspartner, die Alstom Transport Deutschland GmbH, hat einer Offenlegung nicht zugestimmt.
Zu den Ziffern 6 und 7 liegt meinem Haus, der bremenports und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau lediglich der Plan eines Bieters vor, das ist ein vorläufiger Lageplan der Fa. Alstom, der uns zur näheren Abstimmung der Pachtflächen übermittelt worden war. Das Unternehmen stimmt einer Offenlegung dieses vorläufigen Plans zwar nicht zu, wird aber in der morgigen öffentlichen Informationsveranstaltung einen aktuellen Plan vorstellen und erläutern. Machbarkeitsstudien der Bieter liegen den drei genannten Stellen insgesamt nicht vor.
Mit freundlichem Gruß