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  • Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils

abgeschlossen Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils (ID 171929)

Eingegangen am:11.10.2021
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten,
2. die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde,
3. die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde,
4. die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde.



Bemerkung:

1. Insgesamt ist bei uns eine Beschwerde eingegangen.
2. Die Bearbeitung der Beschwerde ist noch nicht abgeschlossen.
3. Die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen, daher kann noch keine Angabe zu der Anzahl der Ermittlungen getroffen werden.
4a. Bisher ist in dem Bereich "internationaler Datentransfer" nach dem Schrems II-Urteil noch keine Abhilfeanordnung ergangen.
4b. Bisher keine Sachverhalte.