Sie sind hier:
  • Umgang der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen mit dem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16. Juni 2021

abgeschlossen Umgang der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen mit dem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16. Juni 2021 (ID 172470)

Eingegangen am:26.10.2021
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Umgang der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen mit dem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16. Juni 2021

Ich bitte sie um Bereitstellung folgender Informationen:
1. Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf den Umgang von Facebook-Auftritten von öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes,
2. Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf das Angebot des BfDI an die öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes, alternativ zu Facebook-Auftritte dezentrale Kommunikationsmöglichkeit nutzen zu können, hier: mastodon,
3. Kommunikation zwischen ihrer Aufsichtsbehörde und dem Städte- und Gemeindetag ihres Bundeslandes in Bezug auf das oben genannte Schreiben des BfDI.



Bemerkung:

1. "Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf den Umgang von Facebook-Auftritten von öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes"
Antwort: Zwischen dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (LfDI Bremen) hat keine Kommunikation bezüglich des Umgangs mit Facebook-Auftritten von öffentlichen Stellen im Land Bremen stattgefunden.
Lediglich am 22. Juni 2021 erreichte uns eine Rund-E-Mail des BfDI mit der Information, dass Facebook-Fanpages von Bundesbehörden nicht mehr geduldet werden sollen. Des Weiteren wurde das Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden genannt, mit dem diese aufgefordert werden, ihre Fanpage bis Jahresende abzuschalten.

2. "Kommunikation zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Aufsichtsbehörde in Bezug auf das Angebot des BfDI an die öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes, alternativ zu Facebook-Auftritte dezentrale Kommunikationsmöglichkeit nutzen zu können, hier: mastodon."
Antwort: Ob der BfDI den öffentlichen Stellen des Landes Bremen angeboten hat, Mastodon als Alternative zu Facebook nutzen zu können, ist uns nicht bekannt. Eine Kommunikation hierüber zwischen BfDI und LfDI Bremen ist nicht erfolgt.

3. "Kommunikation zwischen ihrer Aufsichtsbehörde und dem Städte- und Gemeindetag ihres Bundeslandes in Bezug auf das o.g. Schreiben des BfDI."
Antwort: Da das Land Bremen keinen Städte- und Gemeindetag hat, entfällt die Beantwortung dieser Frage.