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abgeschlossen Landesmindestlohn auf dem Campus (ID 172953)

Eingegangen am:08.11.2021
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Landesmindestlohn auf dem Campus

Welche Personaldienstleister*innen (Reinigung, Service, Security etc.) arbeiten im Auftrag der Universität Bremen auf dem hiesigen Campus?

Bezogen auf das jeweilige Unternehmen: Werden die dortigen Beschäftigten nach dem Landesmindestlohngesetz Bremen vom 1. April 2021 mindestens mit 12€/h bezahlt?

Mit der Bitte um Bereitstellen einer entsprechenden Auflistung.



Bemerkung:

An der Universität Bremen werden Tätigkeiten vorrangig von Mitarbeitern der Universität übernommen. Nur in wenigen Bereichen, wie der Reinigung und Security werden Tätigkeiten weitgehend an sogenannte Drittfirmen vergeben.
Diese Leistungen werden in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Entsprechend dem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz werden öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung den Landesmindestlohn zu bezahlen.
In den von Ihnen genannten Bereichen Reinigung und Security ist in der Regel aufgrund der Auftragshöhe das EU-Vergaberecht anzuwenden. Laut dem Tariftreue- und Vergabegesetz ist bei Aufträgen für den Binnenmarkt der EU nicht der Landesmindestlohn zu fordern. Bei Aufträgen nach dem EU-Vergaberecht besteht für den Auftragnehmer die Verpflichtung zur Einhaltung des Bundes-Mindestlohns nach Mindestlohngesetz.
Auf der Grundlage dieses Verfahrens wurden folgende Unternehmen ausgewählt und sind für die Universität Bremen tätig:

Sicherheitsdienste
Dussmann Service Deutschland GmbH, Zweigniederlassung Hannover

Gehwegreinigung und Winterdienst
Hansa Gerken Gehwegreinigung

Glasreinigung
Heinrich von der Pütten Gebäudereinigungs GmbH & Co.KG
Dussmann Service Deutschland GmbH, Niederlassung Nordwest
Deutsche R+S Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Gebäudereinigung
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste mbH
Saxonia GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Stölting GmbH Reinigung und Service
Gebäudereinigung Rudolf Weber GmbH & Co. KG

Diese Unternehmen haben sich bereits bei der Angebotsabgabe verpflichtet ihre Beschäftigten mindestens gemäß der in § 1 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes genannten Bundesgesetze und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen