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abgeschlossen Tracking auf Webseiten (ID 174554)

Eingegangen am:08.12.2021
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Tracking auf Webseiten

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG
Thema: Vorlagen-Arbeitsanweisungen-Arbeitshilfen-Befugnisse et cetera bei Beschwerde wegen Tracking durch Cookies oder anderes Tracking auf Webseiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

senden Sie mir bitte alle Dokumente für oben genannten Vorgang,
1) die Sie an den Verantwortlichen der Internetseite bezüglich rechtswidrigem Tracking (privat oder behördlich) senden,
2) Dokumente, die in Ihrem Hause für die Beurteilung eines solch gelagerten Falles eingesetzt werden können (unter anderem Checklisten, Handreichungen, Arbeitshilfen, Anweisungen und so weiter),
3) die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie eventuell dazu vorhandene Erläuterungen/Kommentare, aus denen hervorgeht, welche Befugnisse Sie gegenüber Privatpersonen und Behörden besitzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Absatz 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Absatz 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

1) Das angehängte Anschreiben haben wir in einigen Verfahren als Auftaktschreiben genutzt, aber es richtet sich ausschließlich auf die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch ein spezielles Tracking-Tool.
2) Wir bearbeiten jeden Fall individuell und setzen den Fokus auf die in der Beschwerde angemerkten Verarbeitungen.
3) Unsere Befugnisse gegenüber Privatpersonen ergeben sich direkt aus der Definition "Verantwortlicher" aus Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO in Verbindung mit § 46 BDSG Ziffer 7.
Unsere Befugnisse gegenüber Behörden ergeben sich aus Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO in Verbindung mit § 2 BremDSGVOAG.