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  • Auskunft über herrenlose Grundstücke

abgeschlossen Auskunft über herrenlose Grundstücke (ID 175479)

Eingegangen am:10.01.2022
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Auskunft über herrenlose Grundstücke

Sehr geehrte [...],

gemäß §§ 1 ff BremIFG beantrage ich hiermit Zugang zu den nachfolgend näher bezeichneten amtlichen Informationen:

Es wird um Auskunft gebeten, für welche Grundstücke im Jahr 2021 der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde.

Sollten Gründe für Beschränkungen der Information vorliegen, bitte ich um Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Einschränkungen im Hinblick auf personenbezogene Daten liegen m. E. nicht vor, da es sich um herrenlose Grundstücke handelt.

Sie können mir die Unterlagen an oben genannte Anschrift, gern auch in elektronischer Form per E-Mail übersenden. Bitte teilen Sie mir vorab mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft von mir zu entrichten wären.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte/r(…),
zu Ihrem Antrag nach dem BremIFG, hier eingegangen am 10.01.2022, teile ich Folgendes mit:
In der Freien Hansestadt Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit, das Aneignungsrecht des Landes Bremen für herrenlose Grundstücke auszuüben bzw. den diesbezüglichen Verzicht zu erklären. Der Senator für Finanzen würde im Fall der Ausübung des Aneignungsrechtes, wie auch der Erklärung des Verzichts, die Immobilien Bremen AöR mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragen.

Für das Jahr 2021 wurde der Immobilien Bremen AöR kein Auftrag zur Erklärung des Verzichts auf das Aneignungsrecht des Landes Bremen erteilt.

Mit freundlichen Grüßen