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abgeschlossen Anzahl noch offener Datenschutzbeschwerden/Beschwerdeverfahren bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (ID 176217)

Eingegangen am:25.01.2022
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anzahl noch offener Datenschutzbeschwerden/Beschwerdeverfahren bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der noch offene Datenschutzbeschwerden/Beschwerdeverfahren (die noch nicht abgeschlossen sind) für den Zeitraum 2017 bis 2021, aufgelistet nach dem Jahr des Beschwerdeeingangs.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Absatz 6 BremIFG/ § 4 Absatz 1 IWG/ § 3 Absatz 3 Nummer 1 UIG/ § 5 Absatz 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

Hierzu teilen wir mit, dass nach Maßgabe des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) auch uns gegenüber ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und auf Veröffentlichung derartiger Informationen besteht. Gemäß § 2 Absatz 1 BremIFG ist eine amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu.
Aufzeichnungen über die Anzahl der noch offenen Datenschutzbeschwerden/Beschwerdeverfahren (die noch offen sind) haben wir nicht. Leider können wir diese auch nicht erstellen. Gern verweisen wir aber auf die von uns für den Senat erstellte Antwort zu einer Anfrage hinsichtlich festgestellter Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Bremischen Bürgerschaft vom 20. Februar 2020 (Plenarprotokoll 20/9 vom 25.03.2020 und 26.03.2020 [Seite 1125 - 1126]) abrufbar unter
https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp20/land/protokoll/P20L0009.pdf
sowie eine von uns erstellte Stellungnahme zu einer Berichtsbitte im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bremischen Bürgerschaft vom 29. Juli 2021 (speziell Punkte 2 und 3), abrufbar unter
https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXwXOEWok7llhq5KuDK0lrQ8iyt8-vDcPhHH-bKi0Zyy/Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_20-4722.pdf.