Sie sind hier:
  • Antrag auf Herausgabe des Energiebdarfsausweises für Oberschule an der Lehmhorster Straße

abgeschlossen Antrag auf Herausgabe des Energiebdarfsausweises für Oberschule an der Lehmhorster Straße (ID 178775)

Eingegangen am:22.02.2022
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Antrag auf Herausgabe des Energiebdarfsausweises für Oberschule an der Lehmhorster Straße

FAX

An: Immobilien Bremen
Fax-Nr.: [Fax.-Nr. von Immobilien Bremen]

Von: [Name und Post-Adresse der antragstellenden Person]

Datum: 22.2.2022

Betreff: Energiebedarfsausweis für Gebäude

PER FAX

Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts

Antrag nach dem BremUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgendes zu:

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energiesparausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Oberschule an der Lehmhorster Straße Lehmhorster Straße 5

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle
1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer Eigentümer des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name der antragstellenden Person]

PS: Ich habe diesen Antrag bereits am 09.12.2020 an die zuständige Schulleitung gestellt, aber von dort trotz zahlreicher Nachfragen keine Rückmeldung erhalten. Ich vermute einen technischen Defekt.



Bemerkung:

Der Energiebedarfsausweis für die Oberschule an der Lehmhorster Straße ist im Transparenzportal veröffentlicht.