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abgeschlossen Ratenzahlungen bei den Finanzbehörden (ID 179392)

Eingegangen am:14.04.2022
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Ratenzahlungen bei den Finanzbehörden

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen, Weisungen, Arbeitsanweisungen, Handreichungen, Erlasse etc. bzgl. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldner:innen. Insbesondre zu der Untersagung solche abzuschließen. Bitte inkl. der Begründungen und Unterlagen zum Verfahren, die zu dieser Regelung geführt haben.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte/r [Name der antragstellenden Person],

zu Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) nehme ich wie folgt Stellung:

I. Auskunft über veröffentlichte Verwaltungsanweisungen

Die Ratenzahlungsmöglichkeiten im Bereich der Steuern sind in §§ 222 ("Stundung") und 258 ("Vollstreckungsaufschub") der Abgabenordnung normiert. Hierzu können Sie im Internet die veröffentlichen Verwaltungsvorschriften im amtlichen AO-Handbuch einsehen:

- Abgabenordnung (AO): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/home.html

- Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/home.html

- Vollstreckungsanweisung (VollstrA): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-36/inhalt.html

- Vollziehungsanweisung (VollzA): https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-37/inhalt.html

- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.11.2021, BStBl I S. 2021 S. 2154 (Zuständigkeiten der Finanzbehörden):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2021-11-02-gleich-lautende-erlasse-zustaendigkeit-stundungen-erlasse-billigkeitsmassnahmen-vertrauensschutz-treu-und-glauben.html

- BMF-Schreiben vom 02.11.2021 – IV A 3 - S 0336/20/10004 :001 – BStBl I 2021 S. 2153 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-11-02-mitwirkung-des-BMF-bei-billigkeitsmassnahmen-bei-der-festsetzung-oder-erhebung-von-steuern-die-von-den-landesfinanzbehoerden-im-auftrag-des-bundes-verwaltet-werden.html

- BMF-Schreiben vom 27.1.2021 - IV A 3 - S 055020/10008 :001 - BStBl. I S. 152 (Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung)
https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-72/inhalt.html

- BMF-Schreiben vom 31.01.2022 zu Corona-bedingten Ratenzahlungen (hier nur die aktuellste Version):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-01-31-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.html

Weitere Informationen und Formulare zur Beantragung der Ratenzahlungen bei der bremischen Finanzverwaltung finden Sie im Internet unter:

- Ratenzahlung allgemein: https://www.finanzen.bremen.de/ratenzahlung

- Ratenzahlung Hundesteuer Bremen: https://www.service.bremen.de/stundung-ratenzahlung-der-hundesteuer-135107

Die vorstehenden Informationen können Sie sich in zumutbarer Weise selbst beschaffen, sodass ich nach § 9 Abs. 3 BremIFG auf eine inhaltliche Übersendung verzichte.

Wenn Sie Fragen zu Forderungen des Magistrats der Stadt Bremerhaven haben, wenden Sie sich bitte an die dortige Stadtkasse.[…]

"Hinweis:
Der Informationszugang wurde im Übrigen abgelehnt, da der Schutz von besonderen öffentlichen Belangen gemäß § 3 Absatz 1 Nr 1b und § 3 Absatz 1 Nr. 4 der sowie der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses nach § 4 Abs.1 BremIFG entgegenstehen."