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abgeschlossen Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 53 AsylG (ID 179700)

Eingegangen am:09.05.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 53 AsylG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen zu Gemeinschaftsunterkünften gemäß § 53 AsylG in Bremerhaven. Insbesondere Angaben zur Anzahl, Größe (Platzzahl), Belegungsdichte, Art und Ausstattung der Unterkünfte. Insbesondere Angaben dazu, inwieweit Küchen und sanitäre Einrichtung gemeinschaftlich genutzt werden oder jeweils in Appartements vorhanden sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

[Name der antragstellenden Person]



Bemerkung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begehren Informationen zu Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG in Bremerhaven.

Die Stadt Bremerhaven unterhält zwei Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Belegung von max. 60 und 180 Plätzen. Hiervon sind 47 Plätze als Notunterkunft und 54 Plätze als Isolationsbereich für an Covid-19 erkrankte Personen vorgesehen. Die Zuordnung der Bereiche wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz angepasst und die Belegungszahlen wechseln täglich. Grundsätzlich werden in den Gemeinschaftsunterkünften nur männliche Einzelpersonen untergebracht. In der Einrichtung für bis zu 60 Personen sind auf 3 Etagen je eine Gemeinschaftsküche und sanitäre Anlagen (Duschen und WC`s) vorhanden. Die größere Einrichtung verfügt über je eine Gemeinschaftsküche auf zwei Etagen und je eine Teeküche auf zwei Etagen. Gemeinschaftliche sanitäre Anlagen sind ebenfalls vorhanden. Zudem verfügen 4 Zimmer über ein eigenes Duschbad. Beide Häuser sind mit WLAN ausgestattet.

Die Unterbringung von Familien sowie alleinstehenden Frauen mit Kindern erfolgt aus Gründen des Gewaltschutzes in Wohnungen. Alleinstehende Frauen ohne Kinder werden in Wohngemeinschaften untergebracht. Für die Unterbringung in Wohnungen hält die Stadt Bremerhaven aktuell 203 Einzelwohnung und 83 Wohnungen in Verbundwohnkomplexen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sozialamt Bremerhaven