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  • Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022

abgeschlossen Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (ID 180369)

Eingegangen am:14.05.2022
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte:r Antragsteller:in,

nachfolgend erhalten Sie die Informationen, welche Sie mit Ihrer Mail vom 14.05.2022 nach BremIFG beantragt haben.

Die anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt nach Impfstoff und Kalendermonat stellen sich wie folgt dar:

Jahr: 2020, Anerkennungsmonat: 02/2020, Impfstoff: Boostrix
Jahr: 2021, keine anerkannten Impfschäden
Jahr: 2022, keine anerkannten Impfschäden

Mit freundlichen Grüßen