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abgeschlossen Nutzung der iCloud in Bremer Schulen (ID 181496)

Eingegangen am:16.03.2022
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Nutzung der iCloud in Bremer Schulen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitens der Senatorin für Kinder und Bildung wurde nach Prüfung durch deren behördlichen Datenschutzbeauftragten die Nutzung der iCloud des US-amerikanischen Konzerns Apple für personenbeziehbare Datenverarbeitung von Kindern/Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, durch die staatlichen Schulen gewährt: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/9692-Mitteilung__296-2021.pdf

1) Die Kommunikation Ihrerseits mit der genannten Behörde betreffend dieser Freigabe.
2) Prüfungen, Bewertungen oder ähnliches Ihrerseits zur Nutzung der iCloud von Apple für personenbeziehbare Daten von Schüler*innen im Rahmen deren Schulpflicht durch staatliche Schulen.
3) Ihnen vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zur Nutzung von iPads und/oder der iCloud von Apple durch staatliche Schulen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Absatz 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Absatz 6 BremIFG/ § 4 Absatz 1 IWG/ § 3 Absatz 3 Nummer 1 UIG/ § 5 Absatz 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

Ihre Anfrage - Nutzung der iCloud in Bremer Schulen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde durch die Senatorin für Kinder und Bildung hinsichtlich der Nutzung der iCloud an staatlichen Schulen nicht beteiligt. Wir haben daher diesbezüglich keine Kommunikation mit der genannten Behörde geführt.