Sie sind hier:
  • Verbaute Typen, Orte und Auswertungsarten von Videoüberwachungskameras in der HS Bremen

abgeschlossen Verbaute Typen, Orte und Auswertungsarten von Videoüberwachungskameras in der HS Bremen (ID 182735)

Eingegangen am:17.05.2022
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Verbaute Typen, Orte und Auswertungsarten von Videoüberwachungskameras in der HS Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Verbaute Typen, Standorte, Winkel, erfasste Bereiche sowie Informationen zur Auswertung und Speicherung von Videoüberwachungskameras auf den Grundstücken der Hochschule Bremen oder angemieteten Flächen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter [...],

bezüglich der von Ihnen formulierten Anfrage vom 17. Mai 2022 ist mitzuteilen, dass an den Standorten der Hochschule Bremen insgesamt zwölf Überwachungskameras in Betrieb sind.

Von den Kameras sind insgesamt neun am Standort Neustadtswall, die Standorte dieser Kameras ist in der angehängten Lageskizze vom Standort Neustadtwall vermerkt (K 1-9). Daneben befinden sich eine Kamera am Standort Flughafen (K10) und zwei Kameras am Standort Werderstraße (K11 und K12), die jeweils den Schrankenbereich der dortigen Parkplätze filmen.

Alle an der Hochschule betriebenen Kameras sind Analogkameras, mit Ausnahme der Kameras K1 bis K3 sind sie alle im Außenbereich montiert. Bei den Innenbereich montierten Kameras K1-K3 handelt es sich um sogenannte "Dome-Kameras", bei K5, K8, K10, K11 und K12 um so genannte Box -Kameras, alle übrigen verbauten Kameras sind normale Analogkameras. Der Bildwinkel aller Kameras wird nicht verändert, den jeweils durch die Kamera einsehbaren Bereich können Sie den als Anlage beigefügten Screenshots der Kameras (K1 bis K12) einsehen.

Die Aufnahmen der Kameras werden grundsätzlich sieben Tage gespeichert und nur bei besonderem Bedarf ausgewertet. Hiezu ist im Vidaoüberwachungskonzept der Hochschule geregelt:

"Die Überwachung dient den Zwecken

- Ein- und Ausfahrtskontrolle bei manueller Öffnung von Ein- und Ausfahrtsschranken bzw. bei Störungen,
- Kontrolle der Müllentsorgung,
- Kontrolle des Gebäudezugangs nach 22:00 Uhr,
- Schutz vor Diebstählen / Einbruchsschutz,
- Vermeidung / Verfolgung von Vandalismus.

Eine Einsicht in die Aufzeichnungen darf nur erfolgen, wenn ein konkreter Anlaß dafür besteht, d. h. bei Eintritt eines Ereignisses, das eine Überprüfung des Hergangs des Geschehens erforderlich macht bzw. auf Bitte staatlicher Ermittlungsbehörden wenn ein konkreter Verdacht auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegt. In Zweifelsfällen ist der Datenschutzbeauftragte zu beteiligen.

Die Einsichtnahme erfolgt durch den Leiter des Dezernates 4 oder durch eine/n seiner von ihm beauftragten Mitarbeiter/innen gemeinsam mit einem Mitglied des Personalrates. Das Dezernat 4 stellt sicher, dass der Personalrat vor der Einsichtnahme zur Beteiligung aufgefordert wird. Sollte die Beteiligung des Personalrates ausnahmsweise nicht gewährleistet werden können, ist ersatzweise der Datenschutzbeauftragte zu beteiligen. Beim Verdacht von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten kann die Ermittlungsbehörde an der Einsicht beteiligt werden.

Kopien der Aufzeichnungen dürfen den Ermittlungsbehörden beim Verdacht von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Verfügung gestellt werden."
Mit freundlichen Grüßen