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abgeschlossen Betriebserlaubnis für Einrichtungen für Tagesbetreuung nach § 32 SGB VIII und Heimerziehung nach § 34 SGB VIII (ID 182772)

Eingegangen am:31.07.2022
Weitergereicht an zuständige Stelle am:02.08.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Betriebserlaubnis für Einrichtungen für Tagesbetreuung nach § 32 SGB VIII und Heimerziehung nach § 34 SGB VIII

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Träger, die aktuell von der Stadt Bremen eine Erlaubnis nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB VIII besitzen („Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis“). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

[Anrede],
wir bestätigen den Eingang Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 31.07.2022. Für die Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist im Bundesland Bremen das Landesjugendamt Bremen zuständig. Wir haben daher Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Landesjugendamt weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Jugend, Familie und Frauen