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  • Betriebserlaubnis für Einrichtungen für Tagesbetreuung nach § 35a SGB VIII und Heimerziehung nach § 35a SGB VIII

abgeschlossen Betriebserlaubnis für Einrichtungen für Tagesbetreuung nach § 35a SGB VIII und Heimerziehung nach § 35a SGB VIII (ID 182773)

Eingegangen am:03.08.2022
Weitergereicht an zuständige Stelle am:08.08.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Betriebserlaubnis für Einrichtungen für Tagesbetreuung nach § 35a SGB VIII und Heimerziehung nach § 35a SGB VIII

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Träger, die aktuell von der Stadt Bremerhaven und Bremen eine Erlaubnis nach § 35a SGB VIII besitzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

[Anrede], wir bestätigen den Eingang Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2022. Wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Landesjugendamt Bremen weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Jugend, Familie und Frauen