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abgeschlossen Studienplatzzahlen im Bereich Psychologie (ID 183442)

Eingegangen am:01.09.2022
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Studienplatzzahlen im Bereich Psychologie

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen Psychologie-Bachelor-Studienplätze
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen approbationskonformen Psychologie-Bachelor-Studienplätze (nach dem Psychotherapeutengesetz 2020/Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2020).
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen Psychologie-Master-Studienplätze
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen nicht-approbationskonformen Psychologie-Master-Studienplätze (nach dem Psychotherapeutengesetz 2020/Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2020).
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen approbationskonformen Psychologie-Master-Studienplätze (nach dem Psychotherapeutengesetz 2020/Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2020)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Guten Tag [...],

Ihren IFG-Antrag kann ich wie folgt beantworten:

Der Studiengang Psychologie wird in der Freien Hansestadt Bremen lediglich an der Universität Bremen angeboten. Die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze wird entsprechend des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes und der Kapazitätsverordnung (siehe https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-kapazitaetsermittlung-und-die-festsetzung-von-zulassungszahlen-kapazitaetsverordnung-kapvo-vom-13-mai-2005-157917?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d ) jährlich berechnet. Die Zahl der Studienplätze ergibt sich – grob gesagt – aus den curricularen Erfordernissen (abgebildet in den Curricularwerten), dem zur Verfügung stehenden Personal und der bisherigen Auslastung des Studiengangs. Die Anzahl der Studienplätze variiert somit von Jahr zu Jahr.

In die Studiengänge der Psychologie werden Erstsemester nur zu einem Wintersemester aufgenommen und dies auf der Grundlage der vom Rektorat beschlossenen Zulassungszahlensatzung. Diese wird regelhaft in der Rechtssammlung der Universität Bremen veröffentlicht – siehe https://www.uni-bremen.de/rechtsstelle/rechtssammlung/5-zulassungsrecht

Zum Wintersemester 2022/23 werden folgende Studienplätze an der Universität Bremen besetzt (Zulassungszahlensatzung siehe Anlage):

- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen Psychologie-Bachelor-Studienplätze: 142
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen approbationskonformen Psychologie-Bachelor-Studienplätze (nach dem Psychotherapeutengesetz 2020/Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2020): 142 (identisch mit den 142 Studienplätzen gesamt für Psychologie-Bachelor)
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen Psychologie-Master-Studienplätze: 60 für Psychologie und 30 für Wirtschaftspsychologie
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen nicht-approbationskonformen Psychologie-Master-Studienplätze (nach dem Psychotherapeutengesetz 2020/Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2020): 60 für Psychologie und 30 für Wirtschaftspsychologie (identisch mit vorgenannten 60 + 30 Studienplätzen)
- Die Zahl der in Ihrem Bundesland an den öffentlichen Hochschulen und Universitäten angebotenen approbationskonformen Psychologie-Master-Studienplätze (nach dem Psychotherapeutengesetz 2020/Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2020): 0 – ein entsprechender Studiengang ist in Planung für das WS 2023/24.

Mit freundlichen Grüßen
[...]