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abgeschlossen Personalstunden Informationsfreiheit bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (ID 183888)

Eingegangen am:19.09.2022
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Personalstunden Informationsfreiheit bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Absatz 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Absatz 6 BremIFG/ § 4 Absatz 1 IWG/ § 3 Absatz 3 Nummer 1 UIG/ § 5 Absatz 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!



Bemerkung:

Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit standen und stehen für den Bereich Informationsfreiheit im Jahr 2021 zwischen 1/2 Vollzeiteinheiten (VZE) und 4/5 VZE und im bisherigen Jahr 2022 4/5 VZE zur Verfügung.