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abgeschlossen Grundbuchauszug ist nicht aktuell (ID 186420)

Eingegangen am:06.12.2022
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Grundbuchauszug ist nicht aktuell

Als Eigentümerin des Flurstücks XXXX , wendet sich XXXXXX heute an Sie mit der Bitte zur Überlassung eines aktualisierten Grundbuchauszugs des benachbarten Flurstücks XXXX . Der bisherige Eintrag ist veraltet, die Eigentümerin ist bereits gestorben und die Erben sind nicht eingetragen worden. Beide Grundstücke liegen direkt nebeneinander.
Auf unserem Grundstück befindet sich ein Mehrparteienhaus, dass durch die Vegetation auf den Nachbargrundstück stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Im Frühjahr mussten wir einen Sturmschaden beseitigen lassen: Ein Baum auf dem Nachbargrundstück war umgeknickt und gegen die Hauswand unseres Gebäudes gestürzt. Die Kosten für das Fällen der morschen Pappel des Nachbargrundstücks beliefen sich auf 1392,30 €, die XXXXX in Vorleistung beglichen hat.
Schon bereits im letzten Jahr musste ein morscher Baum, der umgeknickt war und die komplette Einfahrt versperrte, entfernt werden.
Diese Kosten sind nicht nur ein finanzielles Ärgernis für XXXX , denn die Bäume gehören zu dem Nachbargrundstück, sondern wir befürchten auch einen erneuten Schaden für unsere Mieter und für unser Haus. Zum Schutz unserer Mieter wendet sich XXXXXX an Sie mit der Bitte, den vorhandenen Grundbuchauszug zu aktualisieren, damit wir Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen können und somit weitere Gefahren für Mensch und Gebäude zu beseitigen.



Bemerkung:

Antwortmail vom 13.12.2022
Guten Morgen XXXXX ,
Ihr Schreiben bezüglich des Nachbargrundstücks ist als IFG-Antrag bei mir eingegangen – da es sich dabei offenbar um ein privatrechtliches Problem handelt, entspricht Ihr Schreiben allerdings nicht den Voraussetzungen eines IFG-Antrags und kann daher nicht als solcher behandelt werden.

Das soll aber nicht heißen, dass ich Ihnen nicht helfen möchte: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist schlicht unklar, wer das Nachbargrundstück geerbt hat und damit nun Eigentümer ist? In diesem Falle würde ich Ihnen im ersten Schritt eine Kontaktaufnahme per E-Mail mit dem Nachlassgericht empfehlen (Kontaktdaten: Kontaktaufnahme - Amtsgericht Bremen). Sollten Sie dort nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte gern noch einmal an uns.

Beste Grüße
XXXXX