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abgeschlossen Öffentlich-rechtliche Verträge mit "Waisenhausstift" Varel (ID 187081)

Eingegangen am:23.12.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Öffentlich-rechtliche Verträge mit "Waisenhausstift" Varel

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie haben mit der „Waisenhausstift“ Varel BEZIRKSVERBAND OLDENBURG (Anschrift) öffentlich-rechtliche Verträge entsprechend dem SGB VIII abgeschlossen.
Damit solche Verträge abgeschlossen werden können, muss die "Waisenhausstift " eine Betriebserlaubnis für ihre Einrichtungen vorlegen, die in der Regel das Sozialministerium ausstellt. Insoweit gehe ich davon aus, dass Ihnen die Betriebserlaubnis ebenfalls vorliegt.
Daher bitte ich Sie:
Bitte senden Sie mir die öffentlich-rechtlichen Verträge (Leistungsvereinbarungen, Qualiätsmanagementvereinbarungen und Entgeltvereinbarungen) zu, die ab dem 01.01.2017 gültig sind bzw. durch Neuabschluss gültig sind.
Bitte senden Sie mir die Betriebserlaubnis zu, die ab dem 01.01.2017 gültig ist bzw. durch Änderung oder Neuerteilung gültig ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Anrede,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 17. September 2022.

Grundsätzlich ist für den Abschluss der Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII jeweils der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist. Bitte richten Sie Ihre Anfrage daher an den Landkreis Friesland.