Sie sind hier:
  • Öffentlich-rechtliche Verträge mit der "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e. V."

abgeschlossen Öffentlich-rechtliche Verträge mit der "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e. V." (ID 187083)

Eingegangen am:10.08.2022
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Öffentlich-rechtliche Verträge mit der "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e. V."

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie haben mit der "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e.V.", (Anschrift), öffentlich-rechtliche Verträge entsprechend dem SGB VIII abgeschlossen.
Damit solche Verträge abgeschlossen werden können, muss die "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e.V." eine Betriebserlaubnis für ihre Einrichtungen vorlegen, die in der Regel das Sozialministerium ausstellt. Insoweit gehe ich davon aus, dass Ihnen die Betriebserlaubnis ebenfalls vorliegt.
Daher bitte ich Sie:

Bitte senden Sie mir die öffentlich-rechtlichen Verträge (Leistungsvereinbarungen, Qualiätsmanagementvereinbarungen und Entgeltvereinbarungen) zu, die ab dem 01.01.2017 gültig sind bzw. durch Neuabschluss gültig sind.

Bitte senden Sie mir die Betriebserlaubnis zu, die ab dem 01.01.2017 gültig ist bzw. durch Änderung oder Neuerteilung gültig ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Anrede,
in ihrer Anfrage vom 10.08.2022 baten Sie um die Zusendung der Leistungs, Qualitäts,- Entgeltvereinbarungen (LEQ) der "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e.V" die ab dem 01.01.2017 gültig sind bzw. durch Neuabschluss gültig sind. Mit der Übersendung dieser Vereinbarungen am 14.09.2022 haben wir ihnen die durch Neuabschluss gültigen LEQ zugesandt. Andere LEQ für die "Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e.V" liegen nicht vor, da nicht mehr gültig und auch nicht von ihnen gewünscht.

Des Weiteren beantworte ich ihre Fragen wie folgt:

2 a) Der Bilaterale Qualitätsdialog wird zwischen den freien Trägern und dem Amt für Jugend, Familie und Frauen geführt. Wir haben ihnen der Antwort beigefügt. Er ist für alle gleich.
2 b) Siehe Antwort zu 2a
2 c) Siehe Muster Qualitätsenwicklungsvereinbarung.
2 d) Das Berichtsraster Qualitätsvereinbarung finden Sie auf der Seite der senatorischen Dienststelle unter folgenden Link. Es ist für alle LEQ gleich. https://www.soziales.bremen.de/das-ressort/abteilung-1-zentrale-dienste/referat-14-ansprechpartner-dokumente-und-vordrucke-fuer-leistungserbringer-80472
2 e) der Kalkulationsbogen unterliegt dem Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) und kann daher nicht übermittelt werden. Hier liegt ein berechtigtes Interesse vor, da durch die Veröffentlichung eine Tatsache gegeben ist, die die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten fördert oder die Stellung des eigenen Betriebs ("Initiative Jugendhilfe Bremerhaven e.V" ) im Wettbewerb schmälern kann.
2 f) Eine Sittenwidrigkeit liegt unseres Erachtens hier nicht vor, da nach § 78 d Abs. 1 Satz 2 SGB VIII die Vertragspartner es in der Hand haben, die Laufzeit der Vereinbarungen individuell zu gestalten.

Wir sehen ihre Anfrage als abschließend beantwortet an und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Amt für Jugend, Familie und Frauen