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  • Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL3/21 vom 19.10.2021 in Bremerhaven

abgeschlossen Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL3/21 vom 19.10.2021 in Bremerhaven (ID 187978)

Eingegangen am:04.01.2023
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL3/21 vom 19.10.2021 in Bremerhaven

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Anrede,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen oder sonstigen Anweisungen an Mitarbeitende des Sozialamtes zur Umsetzung des o.g. Beschluss des BVerfG
- wie viele Leistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG werden als Folge des o.g. Beschluss neu der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet (Stichtag)?
- wie viele Leistungsbeziehende nach § 3a AsylbLG werden als Folge des o.g. Beschluss neu der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet (Stichtag)?
- für welche Zeiträume (Monate summarisch) erfolgt die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 jeweils rückwirkend für Zeiträume vor dem 24.11.2021 ?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Ihr Antrag nach Brem IFG, Brem UIG, UIG, VIG vom 04.01.2023

Anrede,

Sie begehren die Herausgabe aller Verwaltungsanweisungen, Arbeitshilfen oder sonstigen Anweisungen an Mitarbeitende des Sozialamtes zur Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 19.10.2022 - 1Bvl 3/21. Ferner begehren Sie Informationen zur Anzahl der Leistungsbeziehenden nach § 2 und § 3a AsylbLG, welche zum Stichtag der Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen waren sowie über Zeiträume, für die jeweils rückwirkend vor 24.11.2022, Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 erfolgte.

Die Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 19.10.2022 erfolgte nach der anliegenden fachlichen Mitteilung vom 12.12.2022 der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.
Zum Stichtag 24.11.2022 wurden 30 Leistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG und 45 Leistungsbeziehende nach § 3a AsylbLG der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet.
Eine Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 für Zeiträume vor 24.11.2022 erfolgte nicht.

Wir verweisen auf Ihr Recht, gem. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Arndtstr. 1, 27570 Bremerhaven anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansehen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt,
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36, 27576 Bremerhaven, zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sozialamt

Anlage

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.