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abgeschlossen Antrag auf Herausgabe des Energiebedarfsausweises für die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa - Amtsleitung (ID 189785)

Eingegangen am:28.09.2022
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Antrag auf Herausgabe des Energiebedarfsausweises für die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa - Amtsleitung

Von: [Name und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Gesendet: Montag, 26. September 2022 10:40
An: IFG (Wirtschaft, Arbeit und Europa)
Betreff: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Amtsleitung Schlachte 10-11 28195 Bremen [#259638]

Antrag nach dem BremUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Amtsleitung Schlachte 10-11
28195 Bremen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1.Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2.Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3.Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name der antragstellenden Person]



Bemerkung:

Sehr geehrte… [Anrede der antragstellenden Person],

uns hat am 28. September 2022 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie nach BremUIG die Herausgabe des aktuell "gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Amtsleitung Schlachte 10-11" beantragen. Dabei baten Sie um "Antwort in elektronischer Form (E-Mail)". Ursprünglich hatten Sie Ihren Antrag über fragdenstaat.de per E-Mail vom 26. September 2022 an die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gerichtet.

Wir antworten Ihnen wie folgt:

Das Gebäude ist angemietet. Ein Energieausweis dafür liegt uns bisher nicht vor. Der Energieausweis wurde beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung beantragt, befindet sich aber noch in der Erstellung. Wann genau der Energieausweis bei uns vorliegen wird, ist derzeit noch unklar.

Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. fragdenstaat.de bei einer evtl. Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Antwort den Datenschutz beachten.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Im Auftrag

[Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]

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IFG-Beauftragter

Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt)
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen

Geschäftsführung:
Susanne Kirchmann
Thomas Börsch

[Telefon- und Fax-Durchwahl des IFG-Beauftragten]
E-Mail: ifg-beauftragter@immobilien.bremen.de
Internet: www.immobilien.bremen.de