Sie sind hier:
  • Offshorewindkraftanlagen / Ausbau Schifffahrtshafen

abgeschlossen Offshorewindkraftanlagen / Ausbau Schifffahrtshafen (ID 190358)

Eingegangen am:13.03.2023
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Offshorewindkraftanlagen / Ausbau Schifffahrtshafen

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um ausführliche Information, incl. Schriftverkehr etc. im Zusammenhang mit der Schließung des Bremerhavener Flugplatzes "Lune" und dem Ausbau des Seehafens für die s.g. "offshore Windkraftanlagen" und "den Stand der Dinge" beim Ausbaus des Schifffahrtshafens zum jetzigen Zeitpunkt (März 2023).
Im Jahre 2016 wurde der Flugplatz Bremerhaven zugunsten des Ausbaus des Schifffahrtshafens für die Erstellung der sogenannten offshore Windparks geschlossen. Die argumentation zur Schließung des Flughafens war, daß der Schifffahrtshafenausbau den Flugbetrieb stören oder sogar gefährden könne. Was ist auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens und darum herum bis heute geschehen? Welche Maßnahmen wurden im Schifffahrtshafenbau bisher begonnen und fertig gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Anrede,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG).

Für Ihren Antrag auf Aktenauskunft zum Thema „Offshorewindkraftanlagen / Ausbau Schifffahrtshafen“ bitten wir Sie gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BremIFG zunächst um den Nachweis einer zustellungsfähigen Anschrift und Ihrer Identität.

Vorsorglich verweisen wir allerdings schon vorab darauf, dass die Zuständigkeit in dieser Sache bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen des Landes Bremen liegt. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben, empfehlen wir, Ihre Anfrage direkt an das zuständige Landesressort zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag