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abgeschlossen DSGVO-Information SGFV zum Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG (ID 190399)

Eingegangen am:10.04.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:DSGVO-Information SGFV zum Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die DSGVO-Information Ihrer Behörde für Antragstellende der Energiepreispauschale für Studierende.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrter Herr/Frau,

über „fragdenstaat.de“ beantragten Sie am 19.03.2023 die Übersendung der DSGVO-Information meiner Behörde für Antragstellende der Energiepreispauschale für Studierende. Den Antrag stützten Sie auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Antragsgemäß übersende ich Ihnen anhängend die gewünschte Datenschutzinformation nach Art. 13 und 14 DS-GVO. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen standardisierten Text handelt, der - mit Ausnahme der Ansprechpartner:innen - auch für die anderen zuständigen Stellen im Land Bremen gültig ist.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen