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abgeschlossen Online-Ausweisfunktion Governikus GmbH (ID 190962)

Eingegangen am:16.03.2023
Weitergereicht an zuständige Stelle am:21.04.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Online-Ausweisfunktion Governikus GmbH

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Dokumente zu Statistiken über
a) die konkrete tägliche Nutzerzahl der Online-Ausweisfunktion von Bürgern, sowie Unternehmen, wobei die Nutzung in Zugriff auf den Backend-Server von Governikus GmbH & Co. KG und das Öffnen der App oder Anwendung auf dem Endgerät separat aufzuführen sind; sollte keine Statistik über das Öffnen der App durch Google, Apple oder andere Anbieter erhoben werden, ist die Anzahl der aktiven Installationen auf Geräten zu übermitteln, um daraus die Nutzerzahlen schätzen zu können;
b) die Fehler und Probleme, die Nutzende der Online-Ausweisfunktion haben und über den Erfolg der Lösung; die Anzahl der Support-Anfragen (bspw. support@ausweisapp.de und 0421 204 95 995) ist dem anzufügen;
c) die durch den Support und Probleme der Online-Ausweisfunktion für den Steuerzahler verursachten Kosten.

2. Ihnen vorliegende Informationen über Kompatibilitätsprobleme zwischen dem Personalausweis mit Online-Funktion und Hardware-Geräten, die für die Verwendung mit diesem bestimmt sind. Im Speziellen mit dem SDI011 mit der Zertifikats-Nr. BSI-K-TR-0076-2010.

3. Ihnen vorliegende Informationen über die den in dem Personalausweis verwendeten Chips betreffende Änderungen, wodurch es zu Kompatibilitätsproblemen kommen könnte. Insofern inwieweit sich die Chips IFX_SLE78CLX1280P und NXP_P60D145 unterscheiden und dann nach einem Wechsel des Personalausweises nicht mehr kompatibel mit der vorhanden Geräte sind. Im Speziellen der Kompatibilität des NXP_P60D145 mit dem SDI011 und in Android-Geräten wie für das FP3 verbaute NFC-Chipsätze. Und ob die verbauten Chips auf den Personalausweisen auch Updates Over-the-Air durch die Ausweisapp2 erhalten oder erhalten können.

4. Informationen über die Frage, welche Stelle für Ersatzgeräte aufkommen soll, wenn durch das BSI für den Personalausweis zertifizierte Geräte nicht oder nicht mehr mit einem neuen Personalausweis funktionieren.

Ich verweise dabei auch auf den von einer anderen Person verfassten Beitrag aus einem Handy-Hilfe-Forum mit demselben Problem wie ich: https://forum.fairphone.com/t/official-lineageos-18-1-for-fairphone-3-fairphone-3/74662/342

5. Ebenso bitte ich nun erneut um alle Informationen aus Dokumenten, E-Mails und Briefen, über die Evaluierung, Planung oder eventuell vorbereitete Entscheidungsvorlagen für die BReg zu der Einführung des FIDO2-Protokolls im Personalausweis zum Abbau von Kompatibilitätsproblemen und die Senkung der Hemmschwelle für Bürger:innen und Unternehmen zur Verwendung der Online-Ausweisfunktion.

In dieser Anfrage auf Informationen sind alle von der Behörde Beliehenen, wie die Governikus GmbH & Co. KG eingeschlossen; soweit hoheitliche Aufgaben betroffen sind.

Diese Anfrage wurde zuerst an das BMI gestellt. Dieses hat mich an die Governikus GmbH & Co. KG verwiesen.

In einem Vermittlungsverdahren im Rahmen des § 13 Abs. 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen entschieden, dass Auskunftsersuchen grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 über den Senator für Finanzen (Bremen) zu stellen sind. Die Mail dazu findet sich in der Anfrage an die Governikus GmbH & Co. KG:
https://fragdenstaat.de/anfrage/online-ausweisfunktion-nutzung-und-probleme-von-buerger-innen-2/#nachricht-782380

Die (erste) Anfrage an das BMI findet sich hier: https://fragdenstaat.de/a/249939

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

entschuldigen Sie bitte die verzögerte Rückmeldung. Ihre Anfrage können wir nur wie folgt beantworten:

Gemäß § 7 Abs.2 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) und gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Bei der Tätigkeit natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient (§ 7 Abs.1 IFG, § 7 Abs.2 BremIFG).

Die Governikus GmbH & Co.KG ist als juristische Person des Privatrechts somit nicht selbst auskunftspflichtig. Der Antrag ist an die Behörde zu richten, die sich der Governikus GmbH & Co.KG zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Dies ist vorliegend das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Postfach 200363, 53133 Bonn, Telefon: 0228 99 9582-0, +49 228 99 9582-0, Telefax: 0228 99 9582-5400, +49 228 99 9582-5400, E-Mail: bsi@bsi.bund.de, De-Mail: poststelle@bsi-bund.de-mail.de). Eigentümerin des Personalausweises ist gemäß § 4 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) die Bundesrepublik Deutschland.

Wir müssen Sie daher bitten, Ihren Antrag an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu richten. Ihre E-Mail wurde dorthin weitergleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]