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abgeschlossen Konsequenzen aus "Bitkom Smart City Index 2022" (Städte Digitalisierungsranking) (ID 191019)

Eingegangen am:12.04.2023
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde teilweise gewährt
Titel:Konsequenzen aus "Bitkom Smart City Index 2022" (Städte Digitalisierungsranking)

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Auswertung der Ergebnisse des "Bitkom Smart City Index 2022"
- Auflistung aller geplanter Maßnahmen für ein zukünftig besseres Abschneiden mit kurzem Status der Umsetzung

Beantwortung durch die laut BIT zuständige Magistratskanzlei bzw. das federführende Digitalbüro des Magistrats bzgl. Maßnahmen und Status.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

(Name)



Bemerkung:

Anrede,

amtliche Informationen zu Ihrem Antrag gemäß Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) liegen dem Magistrat nicht vor. Der Magistrat hat weder Aufzeichnungen i. S. d. § 2 Ziff. 1 BremIFG zur Auswertung der Ergebnisse des „Bitkom Smart City Index 2022“ noch eine Auflistung aller geplanten Maßnahmen für ein zukünftig besseres Abschneidens.

Für den Bereich Verwaltung innerhalb des Smart City Index der Bitkom können wir Ihnen jedoch mitteilen, dass fortlaufend an nahezu allen Indikatoren mit dem Ziel einer Verbesserung gearbeitet wird.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

gez.
(Name)