Sie sind hier:
  • Tax Compliance Management System

abgeschlossen Tax Compliance Management System (ID 191813)

Eingegangen am:15.05.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Tax Compliance Management System

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrte/r [...],

Ihre Anfrage zum Thema "Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern)" beantworten wir wie folgt:

Ein TaxCMS ist für den Steuerpflichtigen nicht grundsätzlich verpflichtend. Auch hat die Finanzverwaltung keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung eines TaxCMS gemacht. Als Maßstab können jedoch die Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie die Handreichungen des Deutschen Städtetages zur Thema Tax Compliance in Kommunen, an deren Erarbeitung Bremen mitgewirkt hat, genommen werden. Gemäß dem IDW PS 980 verfügt ein angemessenes TaxCMS über sieben miteinander in Wechselwirkung stehende Grundelemente (Kultur, Ziele, Organisation, Risiken, Programm, Kommunikation, Überwachung), die in den üblichen Geschäftsablauf eingebunden sind.

Wie in den dem Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft vorgelegten und öffentlich verfügbaren Zwischenberichten zur "Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand" ausgeführt, ist der Senator für Finanzen im Begriff, die oben genannten Grundelemente eines TaxCMS in der Bremischen Verwaltung zu verankern. Eine vollständige Implementierung und Verschriftlichung eines TaxCMS gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, so dass keine Unterlagen bestehen, die im Rahmen des BremIFG übersendet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
[...]