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abgeschlossen Fragen zu mobilen Wohncontainern, die für die Flüchtlingskrise angeschafft worden sind (ID 192314)

Eingegangen am:23.05.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fragen zu mobilen Wohncontainern, die für die Flüchtlingskrise angeschafft worden sind

Von: [Name und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Gesendet: Dienstag, 23. Mai 2023 10:31
An: [E-Mail-Adresse einer mitarbeitenden Person des Eigenbetriebs IB Stadt]; Office (Immobilien Bremen) Empfang
Betreff: [EXTERN] Frist 07.06.2023: Fragen: Steuerverschwendung mit Absicht durch Immobilien Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG)

12.05.23
[Anrede einer mitarbeitenden Person des Eigenbetriebs IB Stadt]

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) haben Sie gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Zu meinen Fragen:

An der Wilhelm Kaisen Oberschule sowie an der Berufsschule nebenan, werden zur Zeit Container für einen Ersatzbau gestapelt, damit während der Bauphase der Unterricht weitergeht.

-Es ist schon sehr seltsam, dass im März 2020 (laut Weser-Kurier - siehe Link) die mobilen Wohncontainer, welche für die Flüchtlingskrise angeschafft worden sind, "rechtzeitig verschrotte[t] wurden, sodass jetzt ca. 50 neue Container gekauft/geleast wurden. Da die Container hier vor Ort ausgebaut werden, zählt die Ausrede nicht[,] das[s] alle Container, welche verschrottet worden sind, nicht nutzbar gewesen wären.

-Warum wurde die Container vorher fast 1 Jahr […] in der Überseestadt, bei Wind und Wetter, mit offenen Türen/Fenster[n] gelagert, statt [sie] wie es mit Wertgegenständen normal wäre, mit Planen abzudecken.
[…]

-Desweitern würde ich gerne wissen, ob die kroatischen Lkw-Fahrer, welche die tägliche Anlieferung der Container durchgeführt haben, auch nach dem dt. Mindestlohn bezahlt wurden. Da die Lkw-Fahrer teilweise 2x tägliche die Umfuhr gemacht habe, war der Lagerort für die Container. nicht allzu weit weg.

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremen-stoesst-mobile-fluechtlingsheime-ab-_arid,1901728.html

Hunderte Wohncontainer, die Bremen während der Flüchtlingskrise für Millionen Euro kaufte, sind praktisch wertlos. Der Markt ist überschwemmt, Händler zahlen nur Schrottpreise.

Beste Grüße
[Name und Adresse der antragstellenden Person]



Bemerkung:

Sehr geehrte…[Anrede der antragstellenden Person],

uns hat am 23. Mai 2023 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie unter Berufung auf das BremIFG unter Verweis auf die Berichterstattung des Weser-Kuriers vom 07.03.2020 zu mobilen Wohncontainern, welche für die Flüchtlingskrise angeschafft worden sind, zwei Fragen stellten:
1. Warum wurde die Container vorher fast 1 Jahr […] in der Überseestadt, bei Wind und Wetter, mit offenen Türen/Fenster[n] gelagert, statt wie es mit Wertgegenständen normal wäre, [sie] mit Planen abzudecken[?]
2. Desweitern würde ich gerne wissen, ob die kroatischen Lkw-Fahrer, welche die tägliche Anlieferung der Container durchgeführt haben, auch nach dem dt. Mindestlohn bezahlt wurden[?]

Die Information ist der antragstellenden Person gem. § 7 Absatz 6 BremIFG unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener Zeitpunkte grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats oder, soweit die Informationen derart umfangreich und komplex sind, dass dies nicht eingehalten werden kann, mit Ablauf von zwei Monaten zu gewähren.

Wir antworten Ihnen wie folgt:

zu 1.: Durch die offene Lagerung hat sich der Wert der Container nicht verändert, da eine Nachverwendung technisch ausgeschlossen wurde. Eine geschlossene Lagerung hätte wiederum zusätzliche Kosten verursacht.
zu 2.: Nachdem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz werden Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen grundsätzlich verpflichtet, ihren bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens den bremischen Landesmindestlohn zu bezahlen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ferner, mit etwaigen Nachunternehmern zu vereinbaren, dass diese die Pflichten des Auftragnehmers entsprechend erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]