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abgeschlossen Google Analytics (ID 192389)

Eingegangen am:14.06.2023
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Google Analytics

Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60).

Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind.



Bemerkung:

Bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 01. Juni 2023 möchten wir Ihnen mitteilen, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Datentransfer in Sachen Google Analytics untersagt worden ist, da in den von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen geprüften Einzelfällen die Voraussetzungen für Anordnungen gemäß Artikel 58 Absatz 2 Datenschutzgrundverordnung nicht bestanden. Außerdem wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Geldbußen verhängt.

Betreffend Ihre Anfrage zur Übermittlung von bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind, müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns bis jetzt keine Beschwerden von NOYB vorliegen.