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abgeschlossen Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Grundstückes Borcherdingstraße 10/10a (ID 192449)

Eingegangen am:22.05.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Grundstückes Borcherdingstraße 10/10a

[Name und Adresse der antragstellenden Person]
Immobilien Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
z. Hd. der Geschäftsführung
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen

Betr.: Borcherdingstraße 10/10a

Bremen, den 19.05.2023

Sehr geehrte Frau Kirchmann,

[Bezugnahme auf einen vorhergehenden Schriftwechsel]

Wir bitten um Auskunft zum behördlichen Handeln zu einem konkreten Projekt/Vorgang.
Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz sind Behörden und nachgelagerte Dienststellen zur Auskunft in einem solchen Falle verpflichtet.

[…]

Daher möchten wir Ihnen hiermit […] Gelegenheit zur Beantwortung folgender Fragen geben

• Aus welchem Grunde wurde unser Anliegen vor der Konzeption der Ausschreibung für das Grundstück nicht berücksichtigt?
• Aus welchem Grunde wurde das Gespräch mit uns nicht gesucht, um Möglichkeiten auszuloten unser Anliegen in die Planungen zu integrieren?
• Aus welchem Grunde wurden wir nicht informiert, was mit dem Gelände geplant wird?
• Stimmt die Annahme, dass ein Mitarbeitender von Immobilien Bremen die Fahrzeughalle zur Nutzung überlassen bekommen hat?
• Gibt es bei Immobilien Bremen eine Regelung, die die private Nutzung von Dienstfahrzeigen ermöglicht?
• Wurde im konkreten Fall ein Dienstfahrzeug für private Zwecke genutzt? Falls nein, wie erklären Sie sich meine oben beschriebenen Beobachtungen?
• Wie kann unser Anliegen im jetzigen Stadium Berücksichtigung finden?

[…]

Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleiben

Mit freundlichem Gruß
[Unterschrift und Name der antragstellenden Person]



Bemerkung:

[Adresse der antragstellenden Person]

Ihr Antrag gem. BremIFG vom 19.05.2023 (Eingang: 22.05.2023)

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)
IFG/G/1-21 [richtig wäre IFG/G/1-23 gewesen]

Bremen 27. Juni 2023

[darunter Briefkopfangaben]

Sehr geehrte…[Anrede der antragstellenden Person],

Sie haben uns in Ihrem Antrag vom 19.05.2023 um die Beantwortung Ihrer Fragen gebeten. Im Hinblick auf Ihren Antrag ergeht folgender Bescheid:
1. Dem Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2023 wird stattgegeben.
2. Der Informationszugang erfolgt in Form der Beantwortung im Rahmen dieses Schreibens.
3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Ihre Fragen mit den dazugehörigen Antworten:
1) Aus welchem Grunde wurde unser Anliegen vor der Konzeption der Ausschreibung für das Grundstück nicht berücksichtigt?
2) Aus welchem Grunde wurde das Gespräch mit uns nicht gesucht, um Möglichkeiten auszuloten unser Anliegen in die Planungen zu integrieren?
3) Aus welchem Grunde wurden wir nicht informiert, was mit dem Gelände geplant wird?
4) (Frage 7) Wie kann unser Anliegen im jetzigen Stadium Berücksichtigung finden?

Antwort zu den hier unter 1) bis 4) aufgeführten Fragen:
Bei der vorhandenen Zufahrt […] handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße, die jedoch nicht endausgebaut ist. Nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehr ist deshalb kein zusätzlicher Verkehr auf diesem Stichweg genehmigungsfähig. Das vorhandene Carport auf dem Grundstück Borcherdingstr. 10 ist insofern im Zuge der Nachnutzung des Geländes zurückzubauen. Eine Erschließung notwendiger Stellplätze für ein neues Nutzungs- und Bebauungskonzept auf der ausgeschriebenen Fläche lässt sich derzeit ausschließlich über das eigene Grundstück realisieren. Erst nach Vorliegen eines genehmigungsfähigen neuen Konzeptes für das Grundstück Borcherdingstr. 10 und 10A kann im Gesamtzusammenhang eine Stellplatzmöglichkeit für Ihr Fahrzeug erörtert werden. Immobilien Bremen informiert das jeweils zuständige Ortsamt über Planungen im Vorwege von Grundstücksausschreibungen im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen. Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsinformationen erfolgen im Rahmen des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter.

5) (Frage 4) Stimmt die Annahme, dass ein Mitarbeitender von Immobilien Bremen die Fahrzeughalle zur Nutzung überlassen bekommen hat?
Antwort:
Die Garage wird in Teilen von einer Privatperson genutzt. Es handelt sich hierbei um eine Zwischennutzung eines mit anderen Planungen (hier Verkauf) belegten Objektes zu den dafür vorgesehenen Konditionen. Es ist dabei zusätzlich vereinbart, dass keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der Halle abgestellt werden dürfen, um mögliche Bodenverunreinigungen durch Kraftstoffe durch die Zwischennutzung auszuschließen.

6) (Frage 5) Gibt es bei Immobilien Bremen eine Regelung, die die private Nutzung von Dienstfahrzeigen ermöglicht?
Antwort:
Nein.

7) (Frage 6) Wurde im konkreten Fall ein Dienstfahrzeug für private Zwecke genutzt? Falls nein, wie erklären Sie sich meine oben beschriebenen Beobachtungen?
Antwort:
Nein. In Ihrem Antrag wurden zudem keine Beobachtungen beschrieben.

Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 1. August 2006 (Brem.GBl.2006, 370), Anlage Teil A Ziffer 2 ist die Auskunft bei geringfügigem Verwaltungsaufwand gebührenfrei.

Hinweise:
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach § 11 Absatz 6 BremIFG zu melden sind.
2. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich, soweit Ihr Antrag abgelehnt worden ist, an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden können.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Senator für Finanzen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

[Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]