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abgeschlossen Tierversuche an Universität Bremen (ID 192683)

Eingegangen am:27.06.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Tierversuche an Universität Bremen

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gibt es Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die vom A. Kreiter durchgeführten Tierversuche zum Wohle der Menschen durchgeführt werden und welche Erfolge hierfür erzielt wurden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte:r Antragsteller:in,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Tierversuche des Prof. Dr. A. Kreiter verfolgen allgemein den Zweck der Grundlagenforschung und der sonstigen Forschung mit dem Ziele der Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen bei Menschen oder Tieren i. S. d. § 7a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 b) des Tierschutzgesetzes. Zweck der Versuche ist zum Beispiel nicht direkt die Heilung von Krankheiten bei Menschen oder die Entwicklung von Medikamenten zu Behandlung von Menschen. Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die von Prof. Dr. A. Kreiter durchgeführten Tierversuche direkt zum Wohle der Menschen durchgeführt werden und welche Erfolge hierzu erzielt wurden liegen der Behörde nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag