Bitte stellen Sie die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung für junge Menschen in Einrichtungen der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII vom 13. November 2015 zur Verfügung.
Die Verwaltungsvorschrift wurde dem Antragsteller zur Verfügung gestellt.