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abgeschlossen Verwaltungsvereinbarung über Barbetrag in der vorübergehenen Inobhutnahme (ID 193985)

Eingegangen am:26.07.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Verwaltungsvereinbarung über Barbetrag in der vorübergehenen Inobhutnahme

Bitte stellen Sie die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung für junge Menschen in Einrichtungen der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII vom 13. November 2015 zur Verfügung.



Bemerkung:

Die Verwaltungsvorschrift wurde dem Antragsteller zur Verfügung gestellt.