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abgeschlossen Reptilienschauen, Ausstellungen oder Märkte (ID 196370)

Eingegangen am:21.08.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Reptilienschauen, Ausstellungen oder Märkte

Sehr geehrte Damen und Herren,

[...]

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die folgenden Informationen zur Verfügung stellen könnten (falls verfügbar):

1. Wie viele dieser Ereignisse gibt es in Ihrem Zuständigkeitsbereich, wenn überhaupt?
jährlich?
2. Welche formellen oder informellen Vorschriften gelten gegebenenfalls für den Tierschutz sowie die öffentliche Gesundheit und Sicherheit bei diesen Veranstaltungen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte:r Antragsteller:in,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese kann wie folgt beantwortet werden:

1. Wie viele dieser Ereignisse gibt es in Ihrem Zuständigkeitsbereich, wenn überhaupt?
jährlich?

Eine Reptilienbörse findet im Land Bremen einmal im Jahr statt.

2. Welche formellen oder informellen Vorschriften gelten gegebenenfalls für den Tierschutz sowie die öffentliche Gesundheit und Sicherheit bei diesen Veranstaltungen?

Grundlegend gelten für diese Veranstaltung die Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Zusätzlich wird auf die „Leitlinie zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/Ausrichtung-Tierboersen.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
sowie die TVT-Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung in Deutschland zu Reptilien (https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/#c270) hingewiesen.

Über die Vorschriften in Bezug auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit liegen meiner Behörde keine Informationen vor. Ihre Anfrage wurde diesbezüglich an das Gesundheitsamt Bremen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen